Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen beantragen
Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen beantragen
Hilfe in anderen Lebenslagen kann zum Beispiel beantragen, wer auf Grund von Krankheit, Behinderung oder besonderer sozialer Schwierigkeiten auf finanzielle Hilfe angewiesen ist.
Leistungen der Sozialhilfe Hilfen in anderen Lebenslagen unterstützen Menschen in besonderen Situationen, zum Beispiel bei Krankheit, Behinderung oder anderen außergewöhnlichen Lebenslagen. Sie richten sich auch an Personen, die ihren Lebensunterhalt grundsätzlich selbst bestreiten können, jedoch aufgrund einer besonderen Bedarfssituation vorübergehend auf Unterstützung angewiesen sind. Entscheidend ist dabei, ob ihnen die Aufbringung der notwendigen Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.
Zu den Hilfen in anderen Lebenslagen zählen unter anderem auch Bestattungskosten. Diese gelten nicht als Hilfen bei besonderen sozialen Schwierigkeiten, sondern werden rechtlich den Hilfen in anderen Lebenslagen zugeordnet.
Beispiele für Hilfen in anderen Lebenslagen sind:
- Bestattungskosten
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (Hauswirtschaftshilfe)
- Altenhilfe (zum Beispiel Wohnung oder Heimplatz)
- Blindenhilfe
- Kreis oder kreisfreie Stadt
- Ämter und Gemeinden, wenn der Kreis dies an diese übertragen hat.
Keine
Keine
Von Fall zu Fall sind unterschiedliche Unterlagen vorzulegen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Ansprechpartner
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 87-0Fax: +49 4621 87-344E-Mail: hilfe-zur-pflege[at]schleswig-flensburg.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Öffnungszeiten
Sozialamt & Standesamt
Termine im Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Owschlag (Bürgerbüro)
Montag: Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr
Bei den Bürgerbüros in Groß Wittensee und Borgstedt ist keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.