Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Taxi wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Taxi wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Achtung: Wird der Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer der FzF gestellt, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist die Erteilung einer neuen FzF zu beantragen.
Kurztext
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Taxi
- wird für längstens fünf Jahre erteilt
- kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Voraussetzungen
- geistige und körperliche Eignung
- Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
- persönliche Zuverlässigkeit
- nach Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
- EU-/EWR-Führerschein
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Leistungsbeschreibung im Hessenfinder)
- aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
- Nachweis der Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus)
§ 48 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Klage
- Information über Fahrerlaubnisklassen erhalten
- Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen
- Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus Drittstaaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder Europäischen Union (EU) umschreiben beantragen
- Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum: Erlaubnis
- Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung
Ansprechpartner
Gutenbergstraße 23
24941 Flensburg
Tel: 0461 81150Fax: 04621 87-337E-Mail: fuehrerscheinfl[at]schleswig-flensburg.de
St. Jürgener Straße 49
24837 Schleswig
Tel: 04621 87-820Fax: 04621 87-337E-Mail: KFZ-Zulassung[at]schleswig-flensburg.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Öffnungszeiten
Sozialamt & Standesamt
Termine im Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Owschlag (Bürgerbüro)
Montag: Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr
Bei den Bürgerbüros in Groß Wittensee und Borgstedt ist keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.