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In manchen Fällen ist eine Genehmigung für die Beseitigung von baulichen Anlagen erforderlich.

Für die Beseitigung von (baulichen) Anlagen gelten bestimmte Regelungen.

Die Beseitigung der in § 61 Abs. 3 Satz 1 Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) genannten Anlagen ist verfahrensfrei, soweit es sich nicht um Kulturdenkmale handelt.
Für die Beseitigung nicht verfahrensfreier Anlagen und Gebäude ist ein Anzeigeverfahren nach § 61 Abs. 3 Satz 2 ff. LBO erforderlich.

Ist für die Beseitigung der Anlage eine Genehmigung, Erlaubnis oder Zustimmung nach anderen Vorschriften (zum Beispiel nach Denkmalschutz-, Naturschutz- oder Abfallrecht) erforderlich, so muss diese vorliegen, bevor mit der Beseitigung begonnen wird.

 

  • An die Kreise oder kreisfreien Städte oder
  • an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).

 

Die beabsichtigte Beseitigung ist mindestens einen Monat zuvor anzuzeigen.

 

Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

Für die Anzeige werden Bauvorlagen gemäß Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) benötigt.

 


Ansprechpartner

Flensburger Straße 7 24837 Schleswig
Tel: +49 4621 87-0Fax: +49 4621 87-622E-Mail: bauaufsicht[at]schleswig-flensburg.deWeb: www.schleswig-flensburg.de/


Flensburger Straße 7 24837 Schleswig
Tel: +49 4621 87-0Fax: +49 4621 87-622E-Mail: bauaufsicht[at]schleswig-flensburg.deWeb: www.schleswig-flensburg.de/

Jan Desler

Mitarbeiter Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz

Thorben Fries

Mitarbeiter Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz

Silke Henning

Mitarbeiter Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz

Anne Holländer

Mitarbeiter Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz

Ellen Kwiatowski

Mitarbeiter Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz

Eileen Mc Monagle

Mitarbeiter Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz

Bettina Menz

Mitarbeiter Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz

Knud Pahlenkemper

Mitarbeiter Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz

Frank Springfeld

Mitarbeiter Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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