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Restabfälle zur Entsorgung abgeben

Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Hausmüll/ Restabfall aus privaten Haushalten sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.

Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte). Regelungen zum jeweils geltenden Abfallentsorgungssystem und einzelnen Bestimmungen sind in den Satzungen festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größe der Mülltonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle, Tourenpläne der Schadstoffmobile), Hol- und Bringsysteme für verschiedene Abfälle (z.B. Grünschnitt, E-Schrott, Papier), Entsorgung von Bioabfällen, Sperrmüllentsorgung und die für die Entsorgung in der grauen Tonne zugelassenen Abfallarten.

Kurztext

  • Hausmüll Entsorgung
  • Regelungen zur Entsorgung von Hausmüll/ Restabfall sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben
  • Entsorgungsangebote (z.B. angebotenes Behältervolumen und Abfuhrrhythmus) und deren Kosten unterscheiden sich je nach öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger
  • Zuständig: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (der jeweilige Landkreis oder die kreisfreie Stadt des Wohnorts)

 

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

Ansprechpartner

Zuständige Stelle

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

 

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Voraussetzungen

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Welche Fristen muss ich beachten?

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Bearbeitungsdauer

individuell

 

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Hausmüll/ Restabfall durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

 

Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

 

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

§ 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

§ 9 Absatz 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Landesabfallwirtschaftsgesetz (LAbfWG)

 

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Abfallentsorgung sowie Ansprechpartner für den Bereich Abfallwirtschaft finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Abfallwirtschaft

 

Ansprechpartner

Der Landrat
Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift: Postfach 90524758Rendsburg

Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten gelten für:

Zuwanderung

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen

Aufzug vorhanden: ja

Kaisertraße 10 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.de

Postanschrift: Postfach 905Kaiserstraße 824758Rendsburg

Mo 8.00-12.00 Uhr;
Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr;
Mi 7.15-12.00 Uhr;
Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr;
Fr 8.00-12.00 Uhr

Herr Ralf-Dieter Beck

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle

Fachdienst

Kontakt herunterladen
+49 4331 202-176
+49 4331 202-527
ralf-dieter.beck[at]kreis-rd.de
Etage: 1. OG   |   Zimmer: 106

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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