Vorgesehen zum Löschen - Abfallentsorgung: Abfallbeförderung - Erlaubnis
Vorgesehen zum Löschen - Abfallentsorgung: Abfallbeförderung - Erlaubnis
Das Sammlen und Befördern gefährlicher Abfälle bedarf einer Erlaubnis.
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein