Informationen über Katastrophenschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken erhalten
Informationen über Katastrophenschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken erhalten
Im Katastrophenfall wirken Bund, Länder und Kommunen zusammen, um den Schutz der Bevölkerung vor einem radiologischen Notfall zu gewährleisten.
Bei einem Notfall in einem Kernkraftwerk arbeiten Bund, Land, Kommunen und Betreiber zusammen, um die Bevölkerung zu schützen. Für die betroffenen Gebiete gibt es vorbereitete Katastrophenschutzpläne.
Mögliche Sofortmaßnahmen sind zum Beispiel:
- Aufenthalt in Gebäuden zum Schutz vor Strahlung
- Ausgabe und Einnahme von Jodtabletten
- Evakuierung aus betroffenen Gebieten
- Warnungen vor dem Verzehr bestimmter Lebensmittel
Zusätzlich können längerfristige Maßnahmen erforderlich sein, zum Beispiel:
- Verhaltensempfehlungen (Zuhause bleiben, Fenster schließen)
- Kontrolle von Lebens- und Futtermitteln
- Maßnahmen in der Landwirtschaft
- Dekontamination oder Umsiedlung
Kurztext
- Informationen zum Katastrophenschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken
- Zusammenarbeit zwischen Bund, Land und Kommunen
- Bereitstellung vorbereiteter Katastrophenschutzpläne
- Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung
- Verhaltensempfehlungen im Ereignisfall
- Hinweise zu Warnungen und Vorsorgemaßnahmen
An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt.
- Für die Planungsgebiete um die kerntechnischen Anlagen liegen entsprechende Katastrophenschutzpläne bei den Katastrophenschutzbehörden vor.
- Für den Katastrophenschutz sind vor allem die Bundesländer zuständig. Der Bund übernimmt insbesondere Aufgaben im Bereich Strahlenschutzvorsorge.
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Informationen über den Katastrophenschutz erhalten
- Naturparke
- Register und Nachweise über den Verbleib von Abfällen führen
- Öffentliche Bekanntmachung zur Geflügelpest / Vogelgrippe
Ansprechpartner
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:Kaiserstraße 824768Rendsburg
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Öffnungszeiten
Sozialamt & Standesamt
Termine im Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Owschlag (Bürgerbüro)
Montag: Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr
Bei den Bürgerbüros in Groß Wittensee und Borgstedt ist keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.