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Wenn Sie eine Erlaubnis für Luftfahrtpersonal - zum Beispiel eine Pilotenlizenz - erlangen möchten, müssen Sie eine theoretische Prüfung ablegen.

Wenn Sie in der Luftfahrt arbeiten wollen, müssen Sie unter Umständen eine theoretische Prüfung absolvieren. Dies gilt vor allem für angehende:

  • Pilotinnen oder Piloten oder
  • Flugtechnikerinnen oder Flugtechniker

Sie können die Abnahme folgender theoretischer Prüfungen beantragen:

  • ATPL (A)
  • ATPL (A) Bridge
  • CPL (A)
  • CPL (A) Bridge
  • MPL (A)
  • ATPL (H) VFR
  • ATPL (H) VFR Bridge
  • ATPL (H) IFR
  • ATPL (H) IFR Bridge
  • CPL (H)
  • CPL (H) Bridge
  • CPL (As)
  • CPL (As) Bridge
  • IR
  • CB-IR
  • BIR
  • FI Zeugnis (A)
  • FI Zeugnis (H)
  • Anerkennung einer FAA-IR Berechtigung

Außerdem können Sie im Zusammenhang mit Ihrer Theorieprüfung die Abnahme der für Ihre angestrebte Erlaubnis notwendigen Sprechfunkprüfungen AZF, AZFE, BZF I oder BZFE beantragen.

Zur Abnahme einer theoretischen Prüfung benötigt das Luftfahrt-Bundesamt von Ihnen:

  • Angaben zur Person
  • Angaben zur absolvierten Ausbildung
  • Angaben zu Prüfungsfächern und -termin.

Bevor Sie die theoretische Prüfung ablegen, prüft das Luftfahrt-Bundesamt, ob Sie alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über alle erforderlichen Unterlagen verfügen.

Kurztext

  • Möglichkeit, einen Antrag für eine oder eine weitere theoretische Prüfung zu stellen als angehende
    • Pilotinnen oder Piloten
    • Flugtechnikerinnen oder Flugtechniker
  • theoretische Prüfungen, deren Abnahme beantragt werden können:
    • ATPL (A)
    • ATPL (A) Bridge
    • CPL (A)
    • CPL (A) Bridge
    • MPL (A)
    • ATPL (H) VFR
    • ATPL (H) VFR Bridge
    • ATPL (H) IFR
    • ATPL (H) IFR Bridge
    • CPL (H)
    • CPL (H) Bridge
    • CPL (As)
    • CPL (As) Bridge
    • IR
    • CB-IR
    • BIR
    • FI Zeugnis (A)
    • FI Zeugnis (H)
    • Anerkennung einer FAA-IR Berechtigung
  • im Zusammenhang mit Theorieprüfung kann auch Abnahme der für die angestrebte Erlaubnis notwendigen Sprachfunkprüfungen beantragt werden:
    • AZF
    • AZFE
    • BZF I
    • BZFE
  • für die Beantragung wird benötigt:
    • Angaben zur Person
    • Angaben zur absolvierten Ausbildung

Angaben zu Prüfungsfächern und -termin

 

Um die Abnahme einer theoretischen Prüfung für Luftfahrtpersonal zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Rufen Sie das Bundesportal auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Nachdem die Behörde Ihren Antrag bearbeitet hat, erhalten Sie eine Ladung und gegebenenfalls einen Kostenbescheid. Die digital ausgestellten Dokumente werden dann in Ihrem Postfach Ihres BundID-Kontos abgelegt.
  • Sie rufen die Ladung und den Kostenbescheid über das Postfach Ihres BundID-Kontos ab. Sie bezahlen mit den im Kostenbescheid beschriebenen Möglichkeiten.

Nachdem Sie die beantragte theoretische Prüfung absolviert haben, versendet das Luftfahrt-Bundesamt die Ergebnismitteilung über das Bundesportal an Ihr Postfach. Sie rufen den Bescheid über das Postfach Ihres BundID-Kontos ab.

Voraussetzungen

  • Sie wollen eine theoretische Prüfung in der Flugtechnik oder als Pilotin oder Pilot absolvieren.
  • Sie verfügen über die nötigen Prüfungsempfehlungen und gegebenenfalls über Vorlizenzen.

Bearbeitungsdauer

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) versendet die Ladung und gegebenenfalls einen Kostenbescheid zur theoretischen Prüfung in der Regel zeitnah nach der Antragstellung.

Die Prüfungsergebnisse werden in der Regel an dem auf den letzten Tag Ihrer Prüfungssitzung folgenden Werktag über das Bundesportal zugestellt.

 

für die Beantragung einer theoretischen Prüfung:

  • Nachweis der Prüfungsempfehlung: diese darf höchstens 12 Monate alt sein
  • gegebenenfalls Vorlizenz

bei Wiederholungsprüfungen:

  • erneuter Nachweis der Prüfungsempfehlung der ATO für die zu wiederholenden Fächer

wenn Ihre Ausbildungsorganisation nicht in den Zuständigkeitsbereich des Luftfahrt-Bundesamts fällt:

  • Zeugnis der Approved Training Organisation/Ausbildungsorganisation (ATO), bei der die Ausbildung durchgeführt wurde
  • Nachweis, dass die ATO für die vorgenommene Ausbildung zugelassen ist, Anlage zum Zeugnis
  • Prüfungsempfehlung für die beantragten Fächer mit Datum des Abschlusses der Ausbildung in dem jeweiligen Fach (Datum des schulinternen Abschlusstests)
  • Nachweis, dass die Theorieausbildung gemäß des genehmigten Ausbildungsprogrammes und im geforderten Umfang durchgeführt wurde
  • bei Absolvierung eines Fernlehrganges: Nachweis der Fernlehrgangsphase und des erforderlichen Nahunterrichts
  • bei Ausbildungen, die den Besitz einer Ausgangslizenz voraussetzen: Lizenz in Kopie
  • schriftliche Erklärung, dass sich die Bewerberin oder der Bewerber aktuell in keinem anderen Land in einem Prüfungsdurchlauf befindet

für die Anrechnung theoretischer Kenntnisse:

  • Nachweis einer nach Teil-FCL / JAR-FCL bestandenen Theorieprüfung
  • Bei Pilotinnen oder Piloten mit vorhandener Drittstaaten-Lizenz (ATPL) ist der Zustimmungsbescheid des Referats L1 (LBA) über entsprechende Ausbildungserleichterungen erforderlich

bei Beantragung einer Sprechfunkprüfung:

  • Eingescannte Kopie des bereits vorhandenen Flugfunkzeugnisses (optional)

bei Vertretung erforderlich:

  • Nachweis der Vertretungsberechtigung (Vollmacht)

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

 


Ansprechpartner

Hermann-Blenk-Straße 26 38108 Braunschweig
Tel: +49 531 2355-0Fax: +49 531 2355-9099E-Mail: poststelle[at]lba.deWeb: www.lba.de


Hermann-Blenk-Straße 26 38108 Braunschweig
Tel: +49 531 23554280Fax: +49 531 23554299E-Mail: theoriepruefungen[at]lba.deWeb: www.lba.de/


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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