Arzneimittelüberwachung
Arzneimittelüberwachung
Der Handel von und mit Arzneimitteln unterliegt der Überwachung durch das Land.
- Eintragung in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke oder in das Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe beantragen
- Eintragung in die Handwerksrolle von Personen mit einer Ausübungsberechtigung beantragen
- Gaststättenbetrieb: Erteilung einer vorübergehenden Erlaubnis / Gestattung
- Gewerbe anmelden
- Standplatzgenehmigung beantragen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein