Arzneimittelüberwachung
Arzneimittelüberwachung
Der Handel von und mit Arzneimitteln unterliegt der Überwachung durch das Land.
- Anerkennung als Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlagschmiedin beantragen
- Aufstellen von Geldspielgeräten
- Gewerbe erlaubnispflichtig: Gestattung der Fortführung des Betriebs durch eine Stellvertretung
- Mitfahrzentrale: Anzeige
- Wirtschaftsakteur von Medizinprodukten und/oder In-vitro-Diagnostika registrieren
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein