Arzneimittelüberwachung
Arzneimittelüberwachung
Der Handel von und mit Arzneimitteln unterliegt der Überwachung durch das Land.
- Bescheinigung in Steuersachen beim Finanzamt beantragen
- Die Eintragung in die Handwerksrolle von Personen mit einer Ausübungsberechtigung beantragen
- Eintragung als handwerklicher Kleinunternehmer in das Verzeichnis der örtlich zuständigen Handwerkskammer beantragen
- Gewerbe ummelden
- Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein