Ausbildungsförderung: BAföG (Studierende, Schülerinnen, Schüler, Auszubildende)
Junge Menschen, die nicht über genügend finanzielle Mittel verfügen, können BAföG beantragen.
Beschreibung
Ziel der Ausbildungsförderung nach dem Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) ist es, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schul- beziehungsweise Hochschulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.
Individuelle Ausbildungsförderung wird für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung gewährt, wenn der / dem Auszubildenden die für ihren / seinen Lebensunterhalt und ihre / seine Ausbildung erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung stehen.
Die Ausführung dieses Bundesgesetzes wurde vom Land auf die Ämter für Ausbildungsförderung sowie auf das Studentenwerk Schleswig-Holstein übertragen.
Zuständigkeit
- BAföG für Schülerinnen/Schüler:
Sofern Sie eine Schule besuchen oder sich in einer Ausbildung an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Fachschule/Berufsschule) befinden, ist grundsätzlich das Amt für Ausbildungsförderung des Kreises oder der kreisfreien Stadt zuständig, in dem Ihre Eltern beziehungsweise der noch lebende Elternteil seinen Wohnsitz hat.
Von diesem Grundsatz gibt es insbesondere folgende Ausnahmen:
- Sind oder waren Sie verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft verbunden oder
- besuchen Sie ein Abendgymnasium oder ein Kolleg oder
- leben Ihre Eltern getrennt in unterschiedlichen Gemeinden,
dann ist der Kreis oder die kreisfreie Stadt zuständig, in dessen/deren Bezirk Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben.
- BAfÖG für Studentinnen / Studenten:
Sofern Sie an einer Hochschule in Schleswig-Holstein studieren, ist das Ausbildungsförderungsamt beim Studentenwerk Schleswig-Holstein für Sie zuständig.
Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung bei einem Studium im Inland
Studienförderung im Ausland (Zentrale Auslandsämter)
Fristen
BAföG wird von Beginn des Monats geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an.
Kosten
Keine
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG)
Weitere Informationen
Was sollte ich noch wissen?
Weitere umfassende Informationen zum BAföG hält das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auf seinen Internetseiten bereit, insbesondere zu den Förderungsvoraussetzungen, den Zusatzleistungen in Härtefällen (gemäß § 14a BAföG) sowie Zusatzleistungen für Auszubildende mit Kind (Kinderbetreuuungszuschlag, gemäß § 14b BAföG) und den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung.
Ansprechpartner
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift: Postfach 90524758Rendsburg
Öffnungszeiten:
Es gilt eine Maskenempfehlung für die Kreisverwaltung und alle Außenstellen.
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
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Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Herr Holger Möller
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde
Fachdienst - Soziale Sicherung
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+49 4331 202-460
+49 4331 202-447
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Frau Mirja Rehder
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde
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+49 4331 202-683
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3. OG
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310
Herr Bernd Staack
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde
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+49 4331/202-153
+49 4331/202-447
bafoeg[at]kreis-rd.de
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3. OG
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Frau Andrea Witkowski
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde
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315
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein