Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen
Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen
Mit der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) können Sie nachweisen, dass Sie über das betreffende Fahrzeug verfügen dürfen.
Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.
Als Nachweis der Verfügungsberechtigung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil II. Sie stellt jedoch kein Eigentumsnachweis dar.
Es handelt sich um ein EU-weit eingeführtes Dokument.
Sollte für Ihr Fahrzeug noch ein alter Fahrzeugbrief bestehen, bleibt dieser gültig.
Kurztext
Zulassungsbescheinigung Teil II Ausstellung
Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde im Kreis oder in der kreisfreien Stadt (Zulassungsstelle). Die Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (bei mehreren Wohnungen nach dem Ort der Hauptwohnung) sowie bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz nach dem Sitz oder dem Ort der beteiligten Niederlassung.
Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde im Kreis oder in der kreisfreien Stadt (Zulassungsstelle). Die Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (bei mehreren Wohnungen nach dem Ort der Hauptwohnung) sowie bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz nach dem Sitz oder dem Ort der beteiligten Niederlassung.
Bei einem Neufahrzeug erhalten Sie einen vorausgefüllten Vordruck der Zulassungsbescheinigung Teil II im Regelfall vom Hersteller im Zusammenhang mit dem Kauf des Fahrzeuges.
Im Rahmen der Zulassung wird die Zulassungsbescheinigung Teil II von der zuständigen Behörde ausgefertigt.
Voraussetzungen
Die Ausfüllung einer Zulassungsbescheinigung Teil II oder deren erstmalige Ausfertigung durch die Zulassungsbehörde ist nur zulässig bei Vorlage
1. der Übereinstimmungsbescheinigung,
2. der Datenbestätigung oder
3. der Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des Fahrzeugs.
4. Nachweis der Verfügungsberechtigung: im Falle eines Neu-Fahrzeugs ist das z.B. der Kaufvertrag, bei einem Gebrauchtfahrzeug wäre es die bisherige Zulassungsbescheinigung Teil II.
Welche Fristen muss ich beachten?
vor Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr
Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen die Kfz-Zulassungsbehörde.
§ 14 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Anlage 8 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Gebührennummer 123, 222, 223 Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Rechtsbehelf
Wenn die Behörde die Zulassung für das Fahrzeug nicht erteilt, können Sie Widerspruch einlegen.
Schriftform erforderlich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen
- Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
- Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen
- Kfz: Wiederzulassung eines nach Diebstahl zurückgegebenen Fahrzeugs
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - ersetzen (Auskunft zur Abholbereitschaft)
Ansprechpartner
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift: Postfach 90524758Rendsburg
Herr Nils-Hermann Eisermann
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde
Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Umwelt und Ordnung
Kontakt herunterladen
+49 4331 202-644
+49 4331 202-205
zulassungsbehoerde1[at]kreis-rd.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
64.3
Teichkoppel 72
24161 Altenholz
Tel: +49 431 320979-26Fax: +49 431 320979-22E-Mail: zulassungsbehoerde3[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/
Rendsburger Straße 109
24340 Eckernförde
Tel: +49 4351 66676-0Fax: +49 4351 66676-29E-Mail: zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/
Frau Silke Ost
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde
Fachdienst
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+49 4351 66676-10
+49 4351 66676-29
zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.de
Zimmer:
3
Am Markt 17
24594 Hohenwestedt
Tel: +49 4871 36-5312Fax: +49 4871 36-536E-Mail: zulassungsbehoerde4[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/
Postanschrift: Postfach 90524758Rendsburg
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein