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Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Bebauungsplans bei der zuständigen Kommune beantragen.

Sie können über die Inhalte eines Bebauungsplanes (Bauleitplan) Auskunft beantragen. Die Kommune ist verpflichtet Ihnen die gewünschte Auskunft zu geben.

Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest,

  • wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
  • welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
  • welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.

Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:

  • Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
  • Begründungen mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie
  • Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.

Kurztext

  • Bebauungsplan Auskunft
  • Auskunft zum Inhalt eines Bebauungsplans erhalten
  • neue Bebauungspläne sind online abrufbar. Einsicht auf Älter muss je nach Kommune noch beantragt werden
  • zuständige Behörde beziehungsweise Verfahrensträger ist verpflichtet, Auskunft zu erteilen
  • Antrag auf Auskunft kann formlos gestellt werden
  • abhängig von zuständiger Kommune kann der Antrag per Post, online oder per Mail gestellt werden
  • ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest:
    • wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
    • welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
    • welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen
  • zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:
    • Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen
    • Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen
    • Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt
  • zuständig: örtlich zuständige Kommune, in der das im Bebauungsplan beschriebene Baugebiet liegt

 

örtlich zuständige Kommune, in der das im Bebauungsplan beschriebene Baugebiet liegt

 

  • Prüfen Sie zuerst, ob Ihre Kommune den gewünschten Bebauungsplan im Internet bereitgestellt hat.
  • Wenden Sie sich ansonsten persönlich, telefonisch, per Post oder per E-Mail an die für den Bebauungsplan zuständige Kommune.
  • Die Kommune entscheidet anschließend, wie die Auskunft gewährt wird:
    • vor Ort bei der zuständigen Behörde
    • online
    • per Post

Voraussetzungen

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristen. Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

 

Es fallen keine Kosten an.

 

§ 10 Absatz 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

 

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

 


Ansprechpartner

Der Amtsdirektor
Mühlenstraße 8 24361 Groß Wittensee
Tel: +49 4356 9949-0Fax: +49 4356 9949-7000E-Mail: info[at]amt-huettener-berge.deWeb: www.amt-huettener-berge.de

Herr Thore Schöttle

Mitarbeiter Amt Hüttener Berge

FD III - Bau- und Liegenschaftsamt
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung

Kontakt herunterladen
+49 4356 9949-324
+49 4356 9949-7000
schoettle[at]amt-huettener-berge.de
Etage: Neubau 1. OG   |   Zimmer: 08

Herr Torben Wulf

Mitarbeiter Amt Hüttener Berge

FD III - Bau- und Liegenschaftsamt
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung

Kontakt herunterladen
+49 4356 9949-323
+49 4356 9949-7000
wulf[at]amt-huettener-berge.de
Etage: Neubau 1. OG   |   Zimmer: 13


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Kontakt: Mühlenstraße 8 | 24361 Groß Wittensee | 04356/9949-0 | info@amt-huettener-berge.de

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Hauptamt
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Bauamt
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Owschlag (Bürgerbüro)

An der Post 2
24811 Owschlag
Telefon: 0 43 36 / 2 70
oder 0 43 56 / 99 49 - 351

Borgstedt (Bürgerbüro)

Im "Uns Dörpshus"
Rendsburger Str. 20
24794 Borgstedt
Telefon: 0 43 31 / 3 65 78
oder 0 43 56 / 99 49 - 352

Öffnungszeiten

Groß Wittensee

Montag08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr   14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr

 

 

Sozialamt

Termine im Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Owschlag (Bürgerbüro)

Montag: Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr

Bei den Bürgerbüros in Groß Wittensee und Borgstedt ist keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Borgstedt (Bürgerbüro)

Dienstag: 16:00 bis 18:00 Uhr

(ohne vorherige Terminvereinbarung)