Außenwerbung: Genehmigung
Außenwerbung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Beschreibung
Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Dies gilt unter anderem auch für Wahlwerbung.
Außerhalb der Ortsdurchfahrten ist das Anbringen von Außenwerbung in der Regel nicht zulässig. Ausnahmen können im Einzelfall nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden, zum Beispiel bei Werbeanlagen für die eigene Leistung am Ort der eigenen Leistung.
Zuständigkeit
- An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es um Außenwerbung innerhalb von Ortsdurchfahrten geht,
- an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, wenn es um Ausnahmen hinsichtlich Außenwerbung außerhalb von Ortsdurchfahrten geht.
Kosten
Das Anbringen von Außenwerbung kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).
verwandte Vorgänge
- Betreuung: Ehrenamtliche Betreuerin/ehrenamtlicher Betreuer - erstmalige Bestellung
- Kommunalaufsicht
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung
- Spielcasino / Spielbank: Zulassung
- Ursprungszeugnisse und IHK-Bescheinigungen für Handelsdokumente beantragen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein