Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
Bürgerportal Karte

Auswandererberatung: Erlaubnis

Wenn Sie geschäftsmäßig Auskunft über die Aussichten der Auswanderung und über die Lebensverhältnisse im Einwanderungsland, insbesondere über die Arbeits- und Niederlassungsverhältnisse geben möchten oder in diesen Angelegenheiten Rat erteilen wollen, bedürfen Sie der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Die Erlaubnis kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden. Auch nachträgliche Auflagen sind möglich.

Kurztext

Die Erlaubnis kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden. Auch nachträgliche Auflagen sind möglich.

 

Bundesverwaltungsamt
Referat II B 6
50728 Köln

Zentraler Kontakt
Tel.: +49 22899 358-0
Tel 2: +49 221 758-0
Fax: +49 22899 358-2823

poststelle[at]bva.bund.de
www.bundesverwaltungsamt.de

Zuständige Stelle

Bundesverwaltungsamt
Referat II B 6
50728 Köln

Zentraler Kontakt
Tel.: +49 22899 358-0
Tel 2: +49 221 758-0
Fax: +49 22899 358-2823

poststelle[at]bva.bund.de
www.bundesverwaltungsamt.de

 

Sie müssen die erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzen. Die erforderliche Sachkunde umfasst insbesondere:

  • Berufstätigkeit / Berufserfahrung,
  • Auslandsaufenthalte,
  • Kenntnisse des einschlägigen deutschen Rechts,
  • Kenntnisse des ausländischen Rechts hinsichtlich der Staaten, für die Sie die Auswandererberatung erbringen wollen, insbesondere hinsichtlich des jeweiligen
    • Einwanderungsrechts,
    • Staatsangehörigkeitsrechts,
    • Arbeitsrechts und
    • Sozialversicherungsrechts.

 

  • Nachweis der Sachkunde
    • Nachweis der Qualifikation für die Beratertätigkeit, insbesondere durch im Studium und in Aus- und Fortbildungen erworbene Zeugnisse, Zertifikate und ähnliche Urkunden.
    • Der Nachweis gilt als erbracht, wenn Sie 5 Jahre als unselbständiger Berater bei einer Auskunfts- oder Beratungsstelle tätig waren.
  • Nachweis der Persönlichen Zuverlässigkeit
    • Lebenslauf
    • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses
    • Führungszeugnis
    • Bei anerkannten gemeinnützigen Organisationen: Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes
    • gegebenenfalls Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
  • Es können weitere Unterlagen verlangt werden.

 

Die Antragsformulare sind durch Verordnung vorgegeben.

Antragsformular

Was sollte ich noch wissen?

Änderungen zu den im Antrag oder in den Unterlagen gemachten Angaben müssen Sie der zuständigen Stelle unverzüglich und unaufgefordert mitteilen.

 

Ansprechpartner

Rautenbergstraße 11 20099 Hamburg, Freie und Hansestadt
Tel: +4940 2448-36Fax: +4940 2448-09E-Mail: info[at]ev-auslandsberatung.deWeb: www.ev-auslandsberatung.de

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Kontakt: Mühlenstraße 8 | 24361 Groß Wittensee | 04356/9949-0 | info@amt-huettener-berge.de

Groß Wittensee | Altbau

Amtsdirektor
Gleichstellung
Amtskasse
Breitband
Hauptamt
IT-Service
Kämmerei
KITA / Schule
Personal
Steueramt

Groß Wittensee | Neubau

Bürgerbüro
Sozialamt
Standesamt / Trauzimmer
Sitzungsräume
Bauamt
Ordnungsamt
Archiv
Hausmeister
Bauhof GW

Owschlag (Bürgerbüro)

An der Post 2
24811 Owschlag
Telefon: 0 43 36 / 2 70
oder 0 43 56 / 99 49 - 351

Borgstedt (Bürgerbüro)

Im "Uns Dörpshus"
Rendsburger Str. 20
24794 Borgstedt
Telefon: 0 43 31 / 3 65 78
oder 0 43 56 / 99 49 - 352

Öffnungszeiten

Groß Wittensee

Montag08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr   14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr

 

 

Sozialamt

 

Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Owschlag (Bürgerbüro)

Montag: 15:30 bis 17:30 Uhr
Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr

 

Borgstedt (Bürgerbüro)

Dienstag: 16:00 bis 18:00 Uhr