Bauprodukte / Bauarten: Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstelle - Anerkennung
Wer eine Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstelle für bestimmte Bauprodukte / Bauarten betreiben will, benötigt eine behördliche Anerkennung.
Beschreibung
Einer Prüfung, Zertifizierung und/oder Überwachung unterzogen werden müssen
- Bauprodukte, deren Herstellung/Anwendung beziehungsweise
- Bauarten, deren Ausführung
außergewöhnliche Sachkunde und Erfahrung der damit betrauten Personen erfordert.
Wenn Sie eine solche Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstelle betreiben wollen, bedürfen Sie der behördlichen Anerkennung.
Die Anerkennung kann erfolgen, wenn die Stelle oder die bei ihr Beschäftigten nach ihrer Ausbildung, Fachkenntnis, persönlichen Zuverlässigkeit, ihrer Unparteilichkeit und ihren Leistungen die Gewähr dafür bieten, dass diese Aufgaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechend wahrgenommen werden.
Zuständigkeit
An das Deutsche Institut für Bautechnik, Berlin.
verwandte Vorgänge
- Bauprodukte: Herstellung von nicht geregelten Bauprodukten - Erlaubnis
- Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Bewachungsgewerbe: Bestimmte Bewachungsaufgaben (Ladendetektive, Kontrollgänge im öffentlichen Raum, Türsteher) - Erlaubnis
- Chemikalien: Sachkundebescheinigung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung
- Handwerksrolle: Ausnahmebewilligung für Staatsangehörige aus EU-Mitgliedsstaaten
Ansprechpartner
Kolonnenstraße 30 L
10829 Berlin, Stadt
Tel: +49 30 78730-0Web: www.dibt.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Öffnungszeiten
Ascheffel (Bürgerbüro)
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr/14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung