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Bedarfsabfuhr

Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen zu erfolgen hat, legen die Gemeinden in ihrem Abwasserbeseitigungskonzept für einzelne Grundstücke oder für bestimmte Teile des Gemeindegebietes fest.

Die bedarfsorientierte Schlammentnahme der Vorklärung ist für alle Nachreinigungssysteme zulässig, sofern eine Bauartzulassung dem nicht entgegensteht.

Die abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft kann sich zur Feststellung des Erfordernisses der Entschlammung des Fachkundigen bedienen, der die Wartung durchführt.

Es hat jährlich eine Schlammhöhenbestimmung in allen Kammern stattzufinden. Das heißt, es hat bei den nichttechnischen Anlagen eine zusätzliche Messung außerhalb des „normalen“ Wartungsvertrages (alle zwei Jahre) durch einen Fachkundigen zu erfolgen. Die Umstellung auf Bedarfsabfuhr ist der Wartungsfirma der eigenen Kleinkläranlage mitzuteilen. Bei den technischen Anlagen erfolgen die Wartungen  3x jährlich sowie eine jährliche Schlammspiegelmessung.

Der vom Wartungsdienst ausgestellte Wartungsbericht ist der Amtsverwaltung Flintbek unverzüglich vorzulegen

 

Die Amtsverwaltung sammelt die von den Wartungsfirmen gelieferten Daten der abzufahrenden Anlagen, damit das Amt die Bedarfsabfuhr organisieren kann.

 

Die Entsorgungsintervalle erfolgen dann im Mai, September, Dezember/Januar eines Jahres.

 

§ 31 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz-WasG SH), Abwasseranlagensatzung.

 

Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der speziell fachlich zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

 

Ansprechpartner

Der Amtsdirektor
Mühlenstraße 8 24361 Groß Wittensee
Tel: +49 4356 9949-0Fax: +49 4356 9949-7000E-Mail: info[at]amt-huettener-berge.deWeb: www.amt-huettener-berge.de

Öffnungszeiten der Amtsverwaltung
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Nebenstelle Owschlag (Bürgerbüro)
Montag von 15:30 bis 17:30 Uhr
Mittwoch von 9:00 bis 11:30 Uhr
Nebenstelle Borgstedt (Bürgerbüro)
Dienstag von 16:00 bis 18:00 Uhr

Quelle der Inhalte: Gemeinde Flintbek


Kontakt: Mühlenstraße 8 | 24361 Groß Wittensee | 04356/9949-0 | info@amt-huettener-berge.de

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Owschlag (Bürgerbüro)

An der Post 2
24811 Owschlag
Telefon: 0 43 36 / 2 70
oder 0 43 56 / 99 49 - 351

Borgstedt (Bürgerbüro)

Im "Uns Dörpshus"
Rendsburger Str. 20
24794 Borgstedt
Telefon: 0 43 31 / 3 65 78
oder 0 43 56 / 99 49 - 352

Öffnungszeiten

Groß Wittensee

Montag08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr   14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr

 

 

Sozialamt

 

Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Owschlag (Bürgerbüro)

Montag: 15:30 bis 17:30 Uhr
Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr

 

Borgstedt (Bürgerbüro)

Dienstag: 16:00 bis 18:00 Uhr

 

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