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Berufskraftfahrerin / Berufskraftfahrer: Nachweis der Grundqualifikation

Eine Grundqualifikation muss nachweisen, wer als Berufskraftfahrer/in Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr durchführen möchte.

Wenn Sie als Berufskraftfahrer/in Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen, benötigen Sie zusätzlich zum gültigen Führerschein einen Nachweis der Grundqualifikation.

Die Bestätigung der Grundqualifikation erhalten Sie durch eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) nach Bestehen der entsprechenden Prüfung.

 

An die für Ihren Wohnort zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).

 

Alle 5 Jahre sind Weiterbildungsmaßnahmen nachzuweisen.

 

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Nr. 343 Anlage zu § 1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

 

  • Fahrerlaubnis,
  • Personalausweis.

 

  • § 4 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - BKrFQG),
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Anlage (zu § 1).

§ 4 BKrFQG

GebOSt - Anlage (zu § 1)

 

Die Bestätigung der Grundqualifikation müssen Sie der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen, die dann die Schlüsselzahl 95 als Nachweis der Grundqualifikation/Weiterbildung in Ihre Fahrerlaubnis einträgt.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Industrie- und Handeslkammer Schleswig-Holstein (IHK).

Berufskraftfahrer - Beschleunigte Grundqualifikation nach BKrFQG

 

Ansprechpartner

Bergstraße 2 24103 Kiel
Tel: +49 431 5194-0Fax: +49 431 5194-234E-Mail: info[at]kiel.ihk.deWeb: www.ihk-schleswig-holstein.de

Öffnungszeiten
Mo-Do 8:00-17:00
Fr 8:00-15:30

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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