Tiere: Betäubungsloses Schlachten Schächten - Erlaubnis
Tiere: Betäubungsloses Schlachten Schächten - Erlaubnis
Wer Tiere betäubungslos Schlachten möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Für das betäubungslose Schlachten ("Schächten") aus religiösen Gründen ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Voraussetzungen sind, dass
- das betäubungslose Schlachten zur Einhaltung religiöser Riten oder Speisevorschriften notwendig ist,
 - die durchführenden Personen die erforderliche Sachkunde besitzen und
 - die Schlachtstätte die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
 
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).
Veterinärämter in Schleswig-Holstein
Der schriftliche Antrag zum Schächten muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Antragstellers,
 - Name und Anschrift sowie Angaben zur Sachkunde der Personen, die die Schächtung vornimmt,
 - Angaben zum Personenkreis, für den geschächtet werden soll (zum Beispiel Glaubensgemeinschaften, Einzelpersonen),
 - Beschreibung der religiösen Vorschriften zum Schächten,
 - Art und Anzahl der Tiere, die geschächtet werden sollen,
 - Schächtungszeitraum,
 - Ort der Schächtung,
 - Geräte, die zur Schächtung verwendet werden,
 - Verbleib des Fleisches,
 - Erklärung, dass das Fleisch nur an Personen abgegeben wird, die sich an zwingende religiöse Vorschriften zum Schächten halten müssen,
 - Beschreibung des religiös vorgeschriebenen Schächtungsablaufs und
 - Angaben darüber, wie tierschutzrechtliche Bestimmungen beim Schächtungsablauf eingehalten werden.
 
Informationen zum Tierschutz finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
- Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
 - Bauprodukte: Herstellung von nicht geregelten Bauprodukten - Erlaubnis
 - Erlaubnis zur Errichtung einer Börse beantragen
 - Fähren- und Schifffahrtsanlagen errichten, ändern, betreiben: Erlaubnis
 - Gaststättenbetrieb: Erteilung einer vorübergehenden Erlaubnis / Gestattung
 
Ansprechpartner
Der Landrat
Kaiserstraße 8
							24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:Kaiserstraße 824768Rendsburg
Herr Stefan Bork
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde
				
				
				
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein