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Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen

Wer einen Camping-, Wochenend- oder Golfplatz errichten, erweitern oder dessen Nutzung ändern möchte, benötigt eine Genehmnigung

Die Errichtung, Änderung, Erweiterung oder Nutzungsänderung von Camping- und Wochenend- oder Golfplätzen unterliegt dem Baugenehmigungsverfahren nach § 64 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO).
Die Bauaufsichtsbehörden haben darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden.

 

Untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

 

Die Baugenehmigung (Camping- und Wochenendplatz- oder Golfplatzgenehmigung) erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Diese Geltungsdauer kann auf Antrag verlängert werden.

 

Es fallen Gebühren nach den Tarifstellen 11 und 12 der Baugebührenverordnung des Landes Schleswig-Holstein (BauGebVO), Anlage 1, an.

 

Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Bauvorlagen entsprechend § 19 der Landesverordnung über Camping- und Wochenendplätze beziehungsweise entsprechend der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) einzureichen.

 

Ansprechpartner

Der Landrat
Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift: Postfach 90524758Rendsburg

Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten gelten für:

Zuwanderung

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen

Aufzug vorhanden: ja

Frau Beate Bednarski

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung und Bauen

Kontakt herunterladen
+49 4331/202-483
+49 4331/202-574
bauamt[at]kreis-rd.de
Etage: 4. OG   |   Zimmer: 425

Frau Renate Bednarski-Wolf

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung und Bauen

Kontakt herunterladen
+ 49 4331 202-681
+ 49 4331 202-574
bauamt[at]kreis-rd.de
Etage: 4. OG   |   Zimmer: 429

Herr Dirk Clasen

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung und Bauen

Kontakt herunterladen
+49 4331 202-136
+49 4331 202-574
bauamt[at]kreis-rd.de
Etage: 4. OG   |   Zimmer: 431

Herr Hans-Georg Götz

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung und Bauen

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+49 4331 202-189
+49 4331 202-574
bauamt[at]kreis-rd.de
Etage: 4. OG   |   Zimmer: 428

Frau Britta Heitmann

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung und Bauen

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+49 4331 202-267
+49 4331 202-574
bauamt[at]kreis-rd.de
Etage: 4. OG   |   Zimmer: 432

Herr André Mundt

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung und Bauen

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+49 4331 202-485
+49 4331 202-574
bauamt[at]kreis-rd.de
Etage: 4. OG   |   Zimmer: 427

Frau Uta Werner

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung und Bauen

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+49 4331 202-493
+49 4331 202-574
bauamt[at]kreis-rd.de
Etage: 4. OG   |   Zimmer: 406

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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