Chemikalien: Inverkehrbringen lösemittelhaltiger Farben und Lacke - Erlaubnis
Chemikalien: Inverkehrbringen lösemittelhaltiger Farben und Lacke - Erlaubnis
Wer zur Restaurierung / Instandghaltung bestimmte (verbotene) Farben und Lacke kaufen oder verkaufen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
- Abwasser: Änderung von Anlagen - Genehmigung
- Dichtheitsprüfung
- Steuerberaterin / Steuerberater: Prüfung - Verbindliche Auskunft der Kammer
- Unternehmenszertifizierung für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen beantragen
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein