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Chemikalien: Zertifizierung eines Betriebs gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Betriebe, die Kälte- und Klimaanlagen oder Wärmepumpen installieren oder warten, benötigen eine Zertifizierung.

Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung gilt ergänzend zu der europäischen Verordnung Nr. 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase. Sie regelt in § 6, dass im Zusammenhang mit der europäischen Verordnung Nr. 303/2008 Betriebe, welche Instandhaltungs-, Wartungs- und Installationsarbeiten an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen vornehmen, zertifiziert sein müssen.

Die zuständige Behörde zertifiziert die Betriebe, wenn diese nachweisen können, dass sie über

  • ausreichend sachkundiges Personal (Sachkundebescheinigung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung) und
  • die erforderliche gerätetechnische Ausstattung

verfügen.

 

An das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU).

Antrag Betriebszertifizierung

 

Es fällt eine Gebühr zwischen 50,00 Euro und 1.000,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zustänsige Stelle.

 

  • Ausgefüllter Antrag auf Betriebszertifizierung,
  • Kopien der persönlichen Sachkundebescheinigungen.

 

  • § 6 Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV),
  • Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase,
  • Verordnung (EG) Nr. 303/2008 der Kommission vom 2. April 2008 zur Festlegung - gemäß der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates - der Mindestanforderungen für die Zertifizierung von Unternehmen und Personal in Bezug auf bestimmte fluorierte Treibhausgase enthaltende ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen sowie der Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung der diesbezüglichen Zertifikate,
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 2.3.7 - VwGebV.

§ 6 ChemKlimaschutzV

Verordnung (EG) Nr. 842/2006

Verordnung (EG) Nr. 303/2008

VwGebVO

 

Antrag Betriebszertifizierung

1 Antrag auf Zertifizierung von Unternehmen gemäß § 6 Abs. 2 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema Klimaschutz, finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Klimaschutz

Ansprechpersonen im Chemikalienbereich

 

Ansprechpartner

Mercatorstraße 3 24106 Kiel
Tel: +49 431 988-0Fax: +49 431 988-7239E-Mail: schriftgutstelle[at]mekun.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/v_node.html

Postanschrift:24171Kiel

Montag 09:00 - 15:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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