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Einreihung von Handelsklassen und Gewichtsfeststellung von Fleisch: Anerkennung von Sachverständigen

Als Sachverständige/r (Klassifizierer) kann anerkannt werden, wer die erforderliche Sachkunde besitzt und gegen dessen Eignung keine Bedenken bestehen.

Die Einreihung in Handelsklassen und die Gewichtsfeststellung ist von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder durch eine/n von dieser Behörde hierfür öffentlich bestellte/n Sachverständige/n (Klassifizierern) vorzunehmen.

Für die Tätigkeit als Sachverständige/r (Klassifizierer) müssen Sie die hierfür besondere Sachkunde nachweisen und nachweisen, dass keine Bedenken gegen ihre Eignung bestehen. Sie sind darauf zu vereidigen, dass Sie Ihre Sachverständigenaufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch erfüllen und Ihre Gutachten entsprechend erstatten werden.

Die öffentliche Bestellung kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden.

 

An das Landeslabor Schleswig-Holstein (Lebensmittel-, Veterinär- und Umweltuntersuchungsamt) - amtliche Handelsklassenüberwachung.

 

§ 4 Fleischgesetz (FlG).

§ 4 FlG

 

Ansprechpartner

Max-Eyth-Straße 5 24537 Neumünster
Tel: +49 4321 904-600Fax: +49 4321 904-619E-Mail: info[at]lsh.landsh.de

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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