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Einschulungsuntersuchung

Die Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen.

Die Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen. Sie dient der Feststellung von Gründen, die einem erfolgreichen Schulbesuch aus medizinischer Sicht entgegenstehen könnten und findet in der Regel vor dem Kennenlerngespräch mit der Schulleitung statt.

Die Ärztin/der Arzt kann über einen zu definierenden Zeitraum eine Beurlaubung aus gesundheitlichen Gründen empfehlen.

Den Antrag auf Beurlaubung müssen Sie als Eltern dann an das zuständige Schulamt richten.

 

An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt, Fachdienst für Gesundheit - Kinder- und Jugendärztlicher Dienst).

Öffentliche Gesundheitsdienste und Gesundheitsämter Schleswig-Holstein

 

Bei Verhinderung zum Untersuchungstermin ist die zuständige Stelle umgehend zu benachrichtigen.

 

Keine

 

Die im Einladungsschreiben an die Erziehungsberechtigten aufgeführten Unterlagen. Das sind in der Regel

  • gelbes Vorsorgeheft,
  • Impfausweis,
  • Anamnesebogen,
  • sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel.

 

Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG),
Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienst-Gesetz - GDG),
Landesverordnung über die schulärztlichen Aufgaben,
Gesetz zur Durchführung von Reihenuntersuchungen (RUG).

SchulG

Gesundheitsdienst-Gesetz -GDG

Landesverordnung über die schulärztlichen Aufgaben

RUG

 

Ansprechpartner

Der Landrat
Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift: Postfach 90524758Rendsburg

Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten gelten für:

Zuwanderung

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen

Aufzug vorhanden: ja

Frau Stephani Peters

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Gesundheitsdienste
Fachbereich - Soziales, Gesundheit und Infrastruktur

Kontakt herunterladen
+49 4331 202-224
+49 4331 202-565
jugendarzt[at]kreis-rd.de
Etage: EG   |   Zimmer: 5

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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Sozialamt

 

Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung

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Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr

 

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