Energieversorgung: Entgelte für den Netzzugang
Die Entgelte für den Netzzugang ergeben sich aus den von der Regulierungsbehörde kalenderjährlich festgesetzten Erlösobergrenzen.
verwandte Vorgänge
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- Stellvertretungserlaubnis im Gaststättengewerbe beantragen
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein