Erlaubnis zu Arzneimittelherstellung beantragen
Erlaubnis zu Arzneimittelherstellung beantragen
Wer Arzneimittel herstellen möchte, benötigt dazu eine Erlaubnis.
- Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
- Anerkennung der Bauvorlageberechtigung beantragen
- Energieversorgung: Geschlossene Verteilernetze (Objektnetz / Industrie- oder Werknetze) - Genehmigung
- Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung
- Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein