Fahreignung: Anerkennung als Begutachtungsstelle für Fahreignung
Fahreignung: Anerkennung als Begutachtungsstelle für Fahreignung
Wer eine Begutachtungsstelle für Fahreignung betreiben möchte, benötigt eine Anerkennung.
- Erlaubnis für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter Erteilung beantragen
- Fahrschule: Zweigstellenerlaubnis
- Gaststättenbetrieb: Erteilung einer vorübergehenden Erlaubnis / Gestattung
- Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen
- Unternehmenszertifizierung für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen beantragen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein