Fahrlehrerausbildungsstätte: Anerkennung
Fahrlehrerausbildungsstätte: Anerkennung
Wer in einer Fahrlehrerausbildungsstätte Fahrlehrer/innen ausbilden möchte, benötigt eine amtliche Anerkennung.
- Anerkennung einer Ausbildungsstätte für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung im Güterkraft- und Personenverkehr beantragen
- Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
- Besondere Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute
- Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe
- Verbrauchserfassung (Wärme, Wasser): Sachverständige Stelle - Eignungsbestätigung
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein