Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach FlurbG beschließen
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Erforderliche gemeinschaftliche Aufwendungen zur Flurbereinigung können auf Antzrag gefördert werden.
Die Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und die Gestaltung des ländlichen Raumes durch Bodenordnung (einem Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz) werden zur Verbesserung der Agrarstruktur, zur Unterstützung von Vorhaben in Landesinteresse und zur Lösung von Nutzungskonflikten zwischen Landwirtschaft und öffentlichen Interessen erforderlich.
Solche Konflikte können durch Großbauvorhaben wie, Straßen- und Bahntrassen, Küstenschutz-Anlagen oder durch gemeindliche Planungen wie Ortsumgehungen oder Gewerbesiedlungen entstehen. Aber auch Planungen des Natur- und Gewässerschutzes können größere Konflikte zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung auslösen.
Die zur Ausführung der Flurbereinigung erforderlichen gemeinschaftlichen Aufwendungen, insbesondere für Maßnahmen zur
- Bodenordnung,
- landwirtschaftlichen Infrastruktur sowie
- Sicherung eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushaltes
werden mit Zuwendungen gefördert.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach den jeweils geltenden Fördergrundsätzen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes. Die Zuwendungsempfänger müssen eine Eigenleistung von mindestens 25 % erbringen (bei Verfahren mit besonderer ökologischer Zielsetzung 20 %), andere Vorteilsnehmer sollen sich angemessen finanziell beteiligen.
An das Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL) - Zentraldezernat Ländliche Entwicklung.
Weitere Informationen finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".
Ländliche Neuordnung einschließlich freiwilliger Landtausch (Flurbereinigung nach GAK)
- Bauprodukte / Bauarten: Hersteller und Anwender - Nachweis der Sachkunde und Erfahrung
- Fleischgewinnung / Schlachtung: Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Gleichstellung der Frau
- Landwirtschaftliche Direktzahlung (EU-Direktzahlungen)
- Typengenehmigung für bauliche Anlagen mit bestimmtem System beantragen
Ansprechpartner
Bahnhofstraße 38
24937 Flensburg
Tel: +49 461 804-1Fax: +49 431 804-240E-Mail: flensburg.poststelle[at]llnl.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LLNL/LLNL_node.html
Breitenburger Straße 25
25524 Itzehoe
Tel: +49 4821 66-0Fax: +49 4821 66-2223E-Mail: itzehoe.poststelle[at]llnl.landsh.de
Meesenring 9
23566 Lübeck, Hansestadt
Tel: +49 451 885-1Fax: +49 451 885-270E-Mail: luebeck.poststelle[at]llnl.landsh.de
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Tel: +49 4347 704-0Fax: +49 4347 704-116E-Mail: Poststelle-flintbek[at]LLnL.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LLNL/LLNL_node.html
Bahnhofstraße 38
24937 Flensburg
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Breitenburger Straße 25
25524 Itzehoe
Tel: +49 4821 66-0Fax: +49 4821 66-2223E-Mail: itzehoe.poststelle[at]lfu.landsh.de
Meesenring 9
23566 Lübeck, Hansestadt
Tel: +49 451 885-1Fax: +49 451 885-270E-Mail: luebeck.poststelle[at]lfu.landsh.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein