Telemedien
Telemedien
Telemedien (z.B. Online-Shops) sind grundsätzlich zulassungs- und anmeldefrei.
Telemedien sind (im Unterschied zu Mediendiensten) elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, die sich an einen individuellen Nutzer richten, wie Online-Shops, Online-Banking, Wetter- und Verkehrsdaten, Online-Spiele.
Sie sind grundsätzlich zulassungs- und anmeldefrei.
Wer Telemedien im Rahmen einer gewerbeanzeigepflichtigen Tätigkeit betreibt, muss dies bei der für Gewerbeanmeldung zuständigen Stelle anzeigen.
- Fleischgewinnung / Schlachtung: Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Löschung der Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer beantragen
- Ortsfeste Schießstätte - Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
- Zulassung als Sachverständiger für Gegenproben beantragen
Ansprechpartner
Deliusstraße 10
							24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
 
			
		
	 Telemedien (Antragsassistent)
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