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Anlagenüberprüfung durch Sachverständige anordnen
Anlagenüberprüfung durch Sachverständige anordnen
Im Rahmen der Überwachung von Industrie- und Gewerbebetrieben können die Überwachungsbehörden Messungen der Emissionen und Immissionen und sicherheitstechnische Prüfungen durch Sachverständige anordnen.
- Anerkennung und Bekanntgabe als Sachverständige oder Sach-verständiger nach Bundesbodenschutzgesetz
- Chemikalien: Sachkundebescheinigung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung
- Dichtheitsprüfung
- Einreihung von Handelsklassen und Gewichtsfeststellung von Fleisch: Anerkennung von Sachverständigen
- Eintragung in das EMAS-Register beantragen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein