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Impfschaden: Entschädigung

Wer z.B. auf Grund einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, kann einen Anspruch auf Versorgung geltend machen.

Haben Sie durch eine Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, eine gesundheitliche Schädigung erlitten?
Sofern diese Schutzimpfung öffentlich empfohlen, gesetzlich angeordnet oder vorgeschrieben oder aufgrund internationaler Gesundheitsvorschriften durchgeführt worden ist, erhalten Sie wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen des Impfschadens auf Antrag Versorgung nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten.

Die Versorgung wird in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) gewährt.

 

An das Landesamt für soziale Dienste (LAsD).

 

Grundsätzlich sind keine Fristen zu beachten. Um eine Versorgung ab Eintritt der Schädigung zu erhalten, muss der Antrag innerhalb eines Jahres nach der Impfung gestellt werden.

 

Keine

 

  • Geburtsurkunde oder (bei persönlicher Abgabe des Antrages) Personalausweis oder Reisepass,
  • Meldebestätigung,
  • Nachweis über die Staatsangehörigkeit (sofern nicht deutsche Staatsangehörigkeit),
  • Für nicht EU-Angehörige Antragsteller: Nachweis über Ihren rechtmäßigen Aufenthalt,
  • gegebenenfalls in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (zum Beispiel Gutachten),
  • gegebenenfalls Vollmacht, Betreuerausweis oder Bestallungsurkunde,
  • Impfausweis/Impfbuch/Impfschein.

 

  • §§ 60 - 62 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG),
  • Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz - BVG).

IfSG

BVG

 

Ansprechpartner

Seminarweg 6 24837 Schleswig
Tel: +49 4621 8060Fax: +49 4621 29583E-Mail: post.sl[at]lasd.landsh.de

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 9:00 - 12:00 Uhroder nach Vereinbarung

Steinmetzstraße 1 - 11 24534 Neumünster
Tel: +49 4321 913-5Fax: +49 4321 13338E-Mail: post.nms[at]lasd.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/LASD

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 9:00 - 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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