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Sie haben das Recht in einen Raumordnungsplan für das Bundesgebiet und die angrenzenden Bereiche der Nord- und Ostsee Einsicht zu nehmen.

In den Raumordnungsplänen für die Bundesrepublik Deutschland inklusive der angrenzenden Gebiete der Nord- und Ostsee werden Ziele und Grundsätze der Raumordnung festgelegt.
Raumordnungspläne können außerdem enthalten:

  • Auswertungen der Beteiligung
  • Karten für die Nord- und Ostsee

Wo und wie Sie den Raumordnungsplan einsehen können, wird bei der öffentlichen Bekanntmachung mitgeteilt. Neue oder geänderte Pläne können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Behörde den gewünschten Raumordnungsplan noch nicht im Internet bereit, können Sie diesen bei der Landesbehörde einsehen.

Kurztext

  • Raumordnungsplan für die AWZ und den Gesamtraum Bereitstellung
  • ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) umfasst die an Deutschland angrenzende Nord- und Ostsee
  • Umfang der Veröffentlichung der Raumordnungspläne umfasst folgende Punkte:
    • Erklärung, wie Umweltbelange und Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden
    • Maßnahmen, die im Rahmen der Überwachung der Auswirkungen auf die Umwelt durchgeführt werden
    • Gründe für die Wahl des Planes
  • AWZ betrifft den Abschnitt von 12 - maximal 200 Seemeilen vor der deutschen Küste
  • Raumordnungspläne treffen Festlegungen zum Beispiel
    • zu wirtschaftlichen Nutzungen
    • Verbesserung und Schutz der Meeresumwelt
    • Hochwasserschutz
  • neue Raumordnungspläne werden im Internet bereitgestellt, sobald sie beschlossen werden
  • zusätzlich wird Einsichtnahme an einem oder mehreren Orten gewährt
  • zuständig:
    • AWZ: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
    • Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz (BRPH)/Gesamtraum: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)

 

Sie können die Inhalte und ergänzenden Dokumente von Raumordnungsplänen für die AWZ und den Gesamtraum Deutschlands über das Internet oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.
Möchten Sie Raumordnungspläne vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.

Welche Fristen muss ich beachten?

Für die Einsichten gibt es keine Fristen.

 

Es fallen keine Kosten an.

 

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

 


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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