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Sie möchten eine Ausbildung im Bereich Luftfahrpersonal beginnen und besitzen oder besaßen bereits eine militärische Pilotenlizenz aus Deutschland? Dann können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt eine Ausbildungserleichterung beantragen.

Wenn Sie eine Ausbildung im Bereich Luftfahrtpersonal beginnen möchten, können Sie eine Ausbildungserleichterung in Anspruch nehmen, wenn Sie bereits eine militärische Pilotenlizenz aus Deutschland besitzen oder besessen haben. Hierfür benötigen Sie eine Genehmigung, die Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen. Dazu muss die zukünftige Ausbildungsorganisation (Approved Training Organization,ATO) ein individuelles Ausbildungsprogramm erstellen, welches das LBA genehmigt.

Diese Verwaltungsleistungen richten sich grundsätzlich an alle Schülerinnen und Schüler, die eine militärische Pilotenlizenz besitzen oder besessen haben. Sie können sich auch durch die zukünftige ATO oder Dritte vertreten lassen.

Kurztext

  • Auszubildende im Bereich Luftfahrtpersonal können Genehmigungen für Ausbildungserleichterungen erhalten, wenn Sie eine militärische Pilotenlizenz besitzen
  • Genehmigung beantragen über Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

 

Die Genehmigung für die Ausbildungserleichterung können Sie online, per Post oder per Fax beantragen.

Online-Antrag:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Sie können die erforderlichen Unterlagen direkt im Formular hochladen.
  • Im Anschluss können Sie den Antrag über das Portal absenden.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen meldet sich das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) bei Ihnen.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, sendet das LBA Ihnen die Ergebnisdokumente.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Antrag per Post oder per Fax:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Drucken Sie das Formular nach dem Ausfüllen aus und senden es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder per Fax an das LBA.
  • Die weiteren Verfahrensschritte sind identisch mit denen des Online-Antrags.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen oder besaßen eine militärische Pilotenlizenz aus Deutschland.
  • Die neue ATO kann ein vom LBA genehmigtes, individuelles Ausbildungsprogramm vorweisen.

 

  • bei Vertretung: Vollmacht
  • Teil-FCL Lizenz, wenn vorhanden und nicht vom LBA ausgestellt wurde
  • Ausbildungsprogramm
  • aktuelle Version des ATO-Zeugnisses der zukünftigen ATO und der dazugehörigen Anlage bei ATO, die nicht im Zuständigkeitsbereich des LBAs agieren
  • militärisches Beiblatt
  • Bestätigung des Luftfahrtamts der Bundeswehr über die im Militärdienst erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten

 

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

 


Ansprechpartner

Hermann-Blenk-Straße 26 38108 Braunschweig
Tel: +49 531 2355-0Fax: +49 531 2355-9099E-Mail: poststelle[at]lba.deWeb: www.lba.de



Tel: +49 531 2355-4100Fax: +49 531 2355-4197E-Mail: ato[at]lba.deWeb: www.lba.de/DE/LBA/Organisation/Abteilung_L/L1/L1_node.html

Postanschrift:38144Braunschweig


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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Termine im Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

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