Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
Bürgerportal Karte

Wenn Sie das Jagdrecht selbst ausüben oder ausüben lassen, kann es sein, dass Sie eine Jagdsteuer zahlen müssen.

Die Jagdsteuer ist eine Gemeindesteuer. Ob sie erhoben wird oder nicht, entscheidet der jeweilige Kreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt.

Kurztext

  • Jagdsteuer Zahlung
    • Wer das Jagdrecht ausübt oder ausüben lässt, ist steuerpflichtig.
    • Die Höhe der zu zahlenden Steuer teilt die zuständige Behörde mit.
    • Die Jagdsteuer muss zum Ablauf des Steuerjahres bezahlt werden. Das Steuerjahr ist entweder das Jagdjahr (01.04. bis 31.03.) oder das Pachtjahr, sofern es vom Jagdjahr abweicht.
  • Zuständige Stelle: untere Jagdbehörde der Kreise und kreisfreien Städte

 

Kreis oder die kreisfreie Stadt (Finanz-/Steuerabteilung)

 

  • Sie stellen einen Antrag auf Zahlung der Jagdsteuer oder Sie erhalten eine Aufforderung der zuständigen Unteren Jagdbehörde, Jagdsteuer zu zahlen.
  • Sie erhalten einen Bescheid über die Höhe der Jagdsteuer.
  • Sie zahlen die Jagdsteuer.

Voraussetzungen

  • Sie üben das Jagdrecht aus oder lassen es ausüben.
  • Ihr Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt erhebt die Jagdsteuer.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Steuer nach dem Ablauf des Steuerjahres bezahlen. Das Steuerjahr ist entweder das Jagdjahr (01.04. bis 31.03.) oder das Pachtjahr, sofern es vom Jagdjahr abweicht.

 

Für genauere Informationen über die Höhe der Steuer wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Untere Jagdbehörde.

 

Welche Dokumente Sie für die Zahlung der Jagdsteuer benötigen, können Sie bei Ihrer zuständigen Unteren Jagdbehörde erfragen.

 

§ 3 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG)

§ 3 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

 

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

 


Ansprechpartner

Der Landrat
Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift:Kaiserstraße 824768Rendsburg


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Kontakt: Mühlenstraße 8 | 24361 Groß Wittensee | 04356/9949-0 | info@amt-huettener-berge.de

Groß Wittensee | Altbau

Amtsdirektor
Gleichstellung
Amtskasse
Breitband
Hauptamt
IT-Service
Kämmerei
KITA / Schule
Steueramt

Groß Wittensee | Neubau

Bürgerbüro
Sozialamt
Standesamt / Trauzimmer
Sitzungsräume
Bauamt
Ordnungsamt
Personal
Archiv
Hausmeister
Bauhof GW

Owschlag (Bürgerbüro)

An der Post 2
24811 Owschlag
Telefon: 0 43 36 / 2 70
oder 0 43 56 / 99 49 - 351

Borgstedt (Bürgerbüro)

Im "Uns Dörpshus"
Rendsburger Str. 20
24794 Borgstedt
Telefon: 0 43 31 / 3 65 78
oder 0 43 56 / 99 49 - 352

Öffnungszeiten

Groß Wittensee

Montag08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr   14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr

 

 

Sozialamt

Termine im Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Owschlag (Bürgerbüro)

Montag: Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr

 

Borgstedt (Bürgerbüro)

Dienstag: 16:00 bis 18:00 Uhr

 

Folgen Sie uns auf Facebook und Instagram.