Kfz: Betriebserlaubnis - Ersatz
Ist das Betriebserlaubnisdokument oder die Zulassungsbescheinigung I für Ihr Fahrzeug verloren gegangen, müssen Sie Ersatz beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie ein Betriebserlaubnisdokument (Betriebserlaubnisbescheinigung oder Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein) für Ihr Fahrzeug verloren haben oder dieses Dokument gestohlen wurde, benötigen Sie dafür einen Ersatz.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.
Kosten
Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt die Kfz-Zulassungsbehörde.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Fahrzeughalters,
oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes, - Vollmacht bei Vertretung und zusätzlich Personalausweis oder Reisepass der Vertretung,
- gegebenenfalls Bescheinigung einer Polizeidienststelle über die Anzeige des Diebstahls des Dokumentes.
Weitere Informationen
In einigen Fällen muss eine eidesstattliche Versicherung abgeben werden. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die Zulassungsbehörde.
verwandte Vorgänge
- Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
- Kfz: Außer Betrieb setzen (Abmeldung/Stilllegung)
- Kfz: Umschreibung auf einen anderen Halter - außerhalb des Zulassungsbezirkes
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) - ersetzen
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - ersetzen
Ansprechpartner
Der Landrat
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Postanschrift: Postfach 90524758Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
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Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein