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Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I - Änderungen der Halterangaben

Änderungen von Halterangaben, z.B. Namensänderung oder Adressänderung, müssen unverzüglich der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden.

Änderungen der Halterangaben (persönliche Änderungen wie zum Beispiel Namensänderung durch Heirat, Scheidung oder Adressänderungen) müssen unverzüglich der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden.

Zur Meldung ist der Fahrzeughalter verpflichtet; soweit er nicht zugleich Eigentümer ist, ist auch dieser verpflichtet.

Die Namensänderung wird sowohl in die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, früher: Fahrzeugschein) als auch in die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II, früher Fahrzeugbrief) eingetragen. Sofern noch ein Fahrzeugschein und ein Fahrzeugbrief vorhanden sind, werden diese gegen die ZB I und ZB II ausgetauscht.

Ändert sich nur die Anschrift innerhalb des Zulassungsbezirks muss die ZB II nicht vorgelegt werden. In diesen Fällen wird entweder eine neue ZB I ausgestellt oder es wird auf der bisherigen ZB I ein entsprechender Aufkleber angebracht.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug auf Kredit gekauft oder geleast haben und die finanzierende Bank oder der Leasinggeber den Fahrzeugbrief / die ZB II zur Sicherung einbehalten hat, wenden Sie sich an diese, damit diese das Dokument der Zulassungsbehörde zur Änderung und zum Nachweis der Verfügungsberechtigung vorlegen.

 

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.

Adressänderungen aufgrund eines Umzuges innerhalb des Zulassungsbezirks werden in einigen Kreisen auch von den zuständigen Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen (Einwohnermeldeamt) vorgenommen. Fragen Sie gegebenenfalls dort nach.

 

Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

  • ZB I (früher: Fahrzeugschein),
  • ZB II (früher: Fahrzeugbrief) bei Wechsel des Zulassungsbezirks,
  • bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug,
  • Personalausweis oder
    Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes oder,
    bei ausländischen Mitbürgern, ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.

Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Personaldokument (in Kopie) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen.

 

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

GebOSt

 

Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an die Hauptzollämter zur Berücksichtigung bei der Kfz-Steuer weiter.

Online Dienst - Halterwechsel im gleichen Zulassungsbezirk

 

Ansprechpartner

Der Landrat
Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift: Postfach 90524758Rendsburg

Es gilt eine Maskenempfehlung für die Kreisverwaltung und alle Außenstellen.

Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten gelten für:

Zuwanderung

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen

Aufzug vorhanden: ja

Teichkoppel 72 24161 Altenholz
Tel: +49 431 320979-26Fax: +49 431 320979-22E-Mail: zulassungsbehoerde3[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/

Mo., Do.
07:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:00 Uhr
Di.
07:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr
Mi. geschlossen
Fr.
07:00 - 11:00 Uhr

Rendsburger Straße 109 24340 Eckernförde
Tel: +49 4351 66676-0Fax: +49 4351 66676-29E-Mail: zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/

Mo 8.00-12.00 Uhr;
Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr;
Mi 8.00-12.00 Uhr;
Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr;
Fr 8.00-12.00 Uhr

Am Markt 17 24594 Hohenwestedt
Tel: +49 4871 36-5312Fax: +49 4871 36-536E-Mail: zulassungsbehoerde4[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/

Postanschrift: Postfach 90524758Rendsburg

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Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00-11:00 Uhr

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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Freitag08:00 bis 12:00 Uhr

 

 

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Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung

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Montag: 15:30 bis 17:30 Uhr
Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr

 

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Dienstag: 16:00 bis 18:00 Uhr