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Für Investitionen in neue Maschinen/Anlagen und Gebäude oder für die Modernisierung eines Beherbergungsbetriebes im Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Die Fördermaßnahme zielt branchenübergreifend auf Investitionen von Unternehmen zur Stärkung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft sowie auf den Ausgleich von Standortnachteilen im Sinne einer ausgewogenen und gleichwertigen Raumentwicklung in Schleswig-Holstein ab. Die Förderung erfolgt im Fördergebiet der GRW.

Ein Sonderteil ist dem Beherbergungsgewerbe gewidmet. Die markt- und zielgruppengerechte Entwicklung von Beherbergungsbetrieben ist ein wesentlicher Bestandteil der „Tourismusstrategie Schleswig-Holstein 2030“.

Durch betriebliche Investitionen in Verbindung mit einer gut ausgebauten touristischen Infrastruktur erhöht sich die Nachfrage außerhalb der Hauptsaison. Mit der Förderung soll ein Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsfaktors Tourismus und die Verbesserung der Wettbewerbsposition der Tourismuswirtschaft erreicht werden.

Kurztext

  • Öffentliche Finanzierungshilfen für die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung in weiteren Gebieten Bewilligung
  • Förderung einzelbetrieblicher Investitionen von Unternehmen im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021-2027 aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
  • Finanzielle Unterstützung für die Errichtung oder die Erweiterung von Betriebsstätten sowie Modernisierung eines Beherbergungsbetriebes
  • Zuständig: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

 

Investitionsbank Schleswig-Holstein

 

  • Sie stellen einen Förderantrag bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein. Es wird empfohlen, davor eine Beratung die Investitionsbank Schleswig-Holstein in Anspruch zu nehmen.
  • Die Investitionsbank Schleswig-Holstein prüft den Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen nach.
  • Liegt ein vollständiger Antrag vor, so entscheidet die Investitionsbank Schleswig-Holstein über die Bewilligung der Förderung.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
  • Ein Vorhaben kann vor Bewilligung der Förderung nur dann begonnen werden, wenn Sie einen vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragen und dieser durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein genehmigt wird.

Voraussetzungen

  • Das Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.
  • Das Vorhaben wird grundsätzlich in Schleswig-Holstein durchgeführt.
  • Die Förderung gilt nur für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
  • Doppelförderungen sind ausgeschlossen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Vor Antragstellung empfehlen wir eine Beratung durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein in Anspruch zu nehmen. Der Antrag muss unbedingt vor Beginn des Vorhabens gestellt worden sein. Ohne Genehmigung darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert regelmäßig mehrere Monate.

 

  • ELSTER-Zertifikat
  • Antrag
  • Projektbeschreibung
  • Kosten- und Finanzierungsplan

 

Die Begünstigten sind an die Erfüllung der mit der Förderung ver-bundenen Voraussetzungen und des Zuwendungszwecks für einen bestimmten Zeitraum gebunden (Zweckbindung). Die Zweckbindung beträgt je nach Art und Ausgestaltung des jeweiligen Vorhabens bis zu 5 Jahre und wird im Zuwendungsbescheid festgelegt.

 


Ansprechpartner

Zur Helling 5-6 24143 Kiel
Tel: +49 431 9905-0Fax: +49 431 9905-3383E-Mail: info[at]ib-sh.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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