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Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen kurzfristig einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Sie müssen den vorläufigen Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird.

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden, die von einem externen Dienstleister beispielsweise einem Fotografen oder einer Fotografin oder der Pass- und Personalausweisbehörde über ein eigenes Bilderfassungssystem erstellt werden. Papierlichtbilder sind nicht mehr zugelassen.

Kurztext

  • wenn sofort ein Ausweisdokument gebraucht wird, kann ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden, zum Beispiel:
    • bei Wartezeit auf den beantragten regulären Ausweis
  • vorläufiger Personalausweis muss zurückgegeben werden, wenn der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird
  • antragstellende Personen erhalten vorläufigen Personalausweis in der Regel sofort ausgehändigt, wenn die Antragstellung bei der zuständigen Behörde erfolgte
  • Gültigkeitsdauer: maximal 3 Monate
  • zuständig: Bürgeramt am Hauptwohnsitz oder jedes andere Bürgeramt

 

An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

 

Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

  • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
  • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
  • Das Bürgeramt stellt Ihnen in der Regel den vorläufigen Personalausweis sofort aus.

Voraussetzungen

Sie können einen vorläufigen Personalausweis unter folgenden Bedingungen beantragen:

  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft
  • Sie sind in Deutschland gemeldet
  • Sie besitzen keinen gültigen Personalausweis
  • Sie benötigen dringend ein gültiges Ausweisdokument.

 

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

 

  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reise- oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
  • falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, gegebenenfalls Heiratsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

 

Es gibt folgende Hinweise:

  • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
  • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht an den deutschen Auslandsvertretungen beantragen.
  • Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen.

 


Ansprechpartner

Der Amtsdirektor
Mühlenstraße 8 24361 Groß Wittensee
Tel: +49 4356 9949-0Fax: +49 4356 9949-7000E-Mail: info[at]amt-huettener-berge.deWeb: www.amt-huettener-berge.de

Frau Kathrin Kretzschmar

Mitarbeiter Amt Hüttener Berge

FD III - Bürgerbüro
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung

Kontakt herunterladen
+49 4356 9949-317
+49 4356 9949-7000
buergerbuero[at]amt-huettener-berge.de
Etage: Neubau EG   |   Zimmer: 16

Frau Imke Meyer (Bürgerbüro)

Mitarbeiter Amt Hüttener Berge

FD III - Bürgerbüro
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung

Kontakt herunterladen
+49 4356 9949-317
+49 4356 9949-7000
buergerbuero[at]amt-huettener-berge.de
Etage: Neubau EG   |   Zimmer: 16

Herr Alexander Schütte

Mitarbeiter Amt Hüttener Berge

FD III - Bürgerbüro
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung

Kontakt herunterladen
+49 4356 9949-316
+49 4356 9949-7000
buergerbuero[at]amt-huettener-berge.de
Etage: Neubau EG   |   Zimmer: 15

Frau Regina Wenner

Mitarbeiter Amt Hüttener Berge

FD III - Bürgerbüro
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung

Kontakt herunterladen
+49 4356 9949-315
+49 4356 9949-7000
buergerbuero[at]amt-huettener-berge.de
Etage: Neubau EG   |   Zimmer: 14


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Kontakt: Mühlenstraße 8 | 24361 Groß Wittensee | 04356/9949-0 | info@amt-huettener-berge.de

Groß Wittensee | Altbau

Amtsdirektor
Gleichstellung
Amtskasse
Breitband
Hauptamt
IT-Service
Kämmerei
KITA / Schule
Steueramt

Groß Wittensee | Neubau

Bürgerbüro
Sozialamt
Standesamt / Trauzimmer
Sitzungsräume
Bauamt
Ordnungsamt
Personal
Archiv
Hausmeister
Bauhof GW

Owschlag (Bürgerbüro)

An der Post 2
24811 Owschlag
Telefon: 0 43 36 / 2 70
oder 0 43 56 / 99 49 - 351

Borgstedt (Bürgerbüro)

Im "Uns Dörpshus"
Rendsburger Str. 20
24794 Borgstedt
Telefon: 0 43 31 / 3 65 78
oder 0 43 56 / 99 49 - 352

Öffnungszeiten

Groß Wittensee

Montag08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr   14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr

 

 

Sozialamt

Termine im Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Owschlag (Bürgerbüro)

Montag: Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr

 

Borgstedt (Bürgerbüro)

Dienstag: 16:00 bis 18:00 Uhr

 

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