Personalausweis für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können auf Antrag der Sorgeberechtigten einen Personalausweis erhalten.
Beschreibung
Vor Vollendung des 16. Lebensjahres eines Kindes können sorgeberechtigte Personen einen Personalausweis alternativ zum Kinderreisepass oder Reisepass für das Kind beantragen.
Zuständigkeit
Innerhalb Deutschlands:
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Außerhalb Deutschlands:
An die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich aufhalten.
Fristen
- Die Bearbeitungsdauer (einschließlich Herstellung durch die Bundesdruckerei GmbH) beträgt rund 4 Wochen.
- Personalausweise für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren werden für eine Gültigkeit von sechs Jahren ausgestellt.
Kosten
22,80 Euro.
erforderliche Unterlagen
- Aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Personalausweisverordnung entspricht (biometrisches Lichtbild),
- Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts- oder Abstammungsurkunde, Erklärung über die Namensführung usw.). Bei erstmaliger Ausstellung verpflichtend.
- sofern vorhanden, den alten Personalausweis, Kinderreisepass oder Reisepass,
- Personalausweis oder Reisepass beider Eltern.
Weitere Informationen
Die Ausstellung eines Passes für Kinder bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die Eltern zusammenleben.
Die Antragstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird.
Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen.
Ab einem Alter von 10 Jahren muss das Kind eine Unterschrift leisten.
Allgemeine Informationen zur Beantragung eines Personalausweises finden Sie auf den Seiten des Bundesministerium des Inneren.
Ansprechpartner
Der Amtsdirektor
Schulberg 6
24358 Ascheffel
Tel: +49 4356 9949-0Fax: +49 4356 9949-7000E-Mail: info[at]amt-huettener-berge.deWeb: www.amt-huettener-berge.de
Öffnungszeiten der Amtsverwaltung
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Nebenstelle Owschlag (Bürgerbüro)
Montag von 15:30 bis 17:30 Uhr
Mittwoch von 9:00 bis 11:30 Uhr
Nebenstelle Borgstedt (Bürgerbüro)
Dienstag von 16:00 bis 18:00 Uhr
Frau Maike Blender
Mitarbeiter Amt Hüttener Berge - Verwaltungsstelle Ascheffel
FD III
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+49 4356 9949-316
+49 4356 9949-7000
blender[at]amt-huettener-berge.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
02
Frau Regina Wenner
Mitarbeiter Amt Hüttener Berge - Verwaltungsstelle Ascheffel
FD III
Kontakt herunterladen
+49 4356 9949-315
+49 4356 9949-7000
wenner[at]amt-huettener-berge.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
01a
Frau Lisa Wollesen
Mitarbeiter Amt Hüttener Berge - Verwaltungsstelle Ascheffel
FD III
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+49 4356 9949-317
+49 4356 9949-7000
wollesen[at]amt-huettener-berge.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
01b
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Öffnungszeiten
Ascheffel (Bürgerbüro)
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr/14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung