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Produktsicherheit

Verbraucherprodukte können stichprobenartig oder aus gegebenem Anlass durch die zuständige Stelle überprüft werden.

Das Produktsicherheitsgesetz setzt europäisches Recht um und regelt die Anforderungen an Produkte, die z.B. durch einen Herstellungsprozess gefertigt werden. Dazu gehören auch alle Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind oder voraussichtlich von Ihnen benutzt werden können (Verbraucherprodukte).

Verbraucherprodukt kann alles sein, was aus einem Herstellungsprozess hervorgeht, wie (nicht-)technische Gegenstände, Stoffe und Bauprodukte. Hierzu zählen Produkte aus dem Privat- und Arbeitsbereich gleichermaßen, wie beispielsweise

  • Haushaltsgeräte,
  • Spielzeug,
  • Gerätschaften für Heim und Freizeit,
  • Sportgeräte,
  • Maschinen,
  • Werkzeuge aller Art,
  • Gasverbrauchseinrichtungen,
  • Persönliche Schutzausrüstung,
  • Sportboote.

Nicht dazu gehören Gebrauchtwaren, die als Antiquität gelten oder instand gesetzt werden müssen.

Die Verantwortung für die Sicherheit der Produkte liegen vorrangig beim Hersteller/Importeur, aber auch der Händler hat dazu beizutragen, dass nur sichere Verbraucherprodukte in den Verkehr gebracht werden.

Im Rahmen des staatlichen Verbraucherschutzes überprüft die zuständige Stelle stichprobenartig oder aus gegebenem Anlass die Verbraucherprodukte auf ihre Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen und Sicherheitsvorschriften. Sicherheits- und Gesundheitsrisiken, die bei ordnungsgemäßem Gebrauch beziehungsweise vorhersehbarer Fehlanwendung auftreten können, sollen so ermittelt und rechtzeitig und wirksam abgewehrt werden.

 

An das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV).

 

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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