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Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen

Mit dieser Hilfe werden Maßnahmen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, die einer Integration in die Gesellschaft entgegenstehen, unterstützt.

Die Hilfe ist dazu bestimmt, Personen, deren besondere Lebensverhältnisse zu sozialen Schwierigkeiten führen und deren Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft dadurch unmöglich oder erheblich beeinträchtigt ist, eine Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen.

Anspruch auf diese Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten außerhalb oder innerhalb von Einrichtungen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten gemäß §§ 67 - 69 SGB XII hat jeder, der in besonders schwierige Lebensverhältnisse geraten ist (zum Beispiel obdachlos oder straffällig geworden ist, ohne Familie da steht oder keine gesicherte Existenz hat) und diese aus eigener Kraft nicht überwinden kann.

Dabei können die besonderen sozialen Schwierigkeiten in der Person des Hilfesuchenden, in seinen gegenwärtigen Lebensverhältnissen oder in seinem sozialen Umfeld begründet sein. Es darf sich jedoch nicht um Schwierigkeiten handeln, die sich von denen nicht unterscheiden, die fast jeden im Laufe eines Lebens einmal treffen können (zum Beispiel Ehekrise, Probleme am Arbeitsplatz).

Die Hilfe umfasst alle notwendigen Maßnahmen, um die besonderen Schwierigkeiten zu beseitigen, die einer Integration in die Gesellschaft entgegenstehen. Hierzu gehören vor allem:

  • Beratung und persönliche Betreuung der Hilfesuchenden und für ihre Angehörigen,
  • Hilfe bei der Beschaffung einer Wohnung,
  • Maßnahmen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes und
  • Hilfen zur Bewältigung des Alltagslebens.

 

Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.

 

Die Leistung erfolgt ab Antragstellung.

 

Keine

 

  • Personalausweis,
  • Krankenversichertenkarte,
  • Leistungsbescheide (zum Beispiel Arbeitslosengeld (ALG), Rentenbescheid).

 

§§ 67 bis 69 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe.

§§ 67 ff. SGB XII

 

Ansprechpartner

Der Amtsdirektor
Mühlenstraße 8 24361 Groß Wittensee
Tel: +49 4356 9949-0Fax: +49 4356 9949-7000E-Mail: info[at]amt-huettener-berge.deWeb: www.amt-huettener-berge.de

Öffnungszeiten der Amtsverwaltung
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Nebenstelle Owschlag (Bürgerbüro)
Montag von 15:30 bis 17:30 Uhr
Mittwoch von 9:00 bis 11:30 Uhr
Nebenstelle Borgstedt (Bürgerbüro)
Dienstag von 16:00 bis 18:00 Uhr

Herr Andreas Baum

Mitarbeiter Amt Hüttener Berge

FD III - Soziales
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung

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+49 4356 9949-331
+49 4356 9949-7000
baum[at]amt-huettener-berge.de
Etage: Neubau EG   |   Zimmer: 10

Frau Nadine Eichstädt

Mitarbeiter Amt Hüttener Berge

FD III - Soziales
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung

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+49 4356 9949-336
+49 4356 9949-7000
eichstaedt[at]amt-huettener-berge.de
Etage: Neubau EG   |   Zimmer: 11

Frau Birte Harder

Mitarbeiter Amt Hüttener Berge

FD III - Soziales
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung

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+49 4356 9949-337
+49 4356 9949-7000
harder[at]amt-huettener-berge.de
Etage: Neubau EG   |   Zimmer: 13

Frau Grit Reimann

Mitarbeiter Amt Hüttener Berge

FD III - Soziales
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung

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+49 4356 9949-333
+49 4356 9949-7000
reimann[at]amt-huettener-berge.de
Etage: Neubau EG   |   Zimmer: 11

Frau Anja Volkmann

Mitarbeiter Amt Hüttener Berge

FD III - Soziales
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung

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+49 4356 9949-332
+49 4356 9949-7000
volkmann[at]amt-huettener-berge.de
Etage: Neubau 1. OG   |   Zimmer: 12

Der Landrat
Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift: Postfach 90524758Rendsburg

Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten gelten für:

Zuwanderung

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen

Aufzug vorhanden: ja

Frau Birte Hundertmark

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Eingliederungshilfen
Fachbereich - Soziales, Gesundheit und Infrastruktur

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+49 4331 202-433
+49 4331 202-184
eingliederungshilfe[at]kreis-rd.de
Etage: 4. OG   |   Zimmer: 412

Neue Dorfstraße 67 a 24782 Büdelsdorf
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-185E-Mail: eingliederungshilfen[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/

Montag bis Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
14:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag
14:00 - 16:00 Uhr

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Kontakt: Mühlenstraße 8 | 24361 Groß Wittensee | 04356/9949-0 | info@amt-huettener-berge.de

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Owschlag (Bürgerbüro)

An der Post 2
24811 Owschlag
Telefon: 0 43 36 / 2 70
oder 0 43 56 / 99 49 - 351

Borgstedt (Bürgerbüro)

Im "Uns Dörpshus"
Rendsburger Str. 20
24794 Borgstedt
Telefon: 0 43 31 / 3 65 78
oder 0 43 56 / 99 49 - 352

Öffnungszeiten

Groß Wittensee

Montag08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr   14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr

 

 

Sozialamt

 

Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Owschlag (Bürgerbüro)

Montag: 15:30 bis 17:30 Uhr
Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr

 

Borgstedt (Bürgerbüro)

Dienstag: 16:00 bis 18:00 Uhr