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Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen

Wenn Sie sich in einer schwierigen Situation befinden, können Sie die Beratung zu Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten in Anspruch nehmen

Sofern Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie
eine Beratung zu den Hilfen zur Überwindung dieser Schwierigkei-
ten erhalten.

Im Rahmen dieser Beratung können auch bereits die erforderlichen
Voraussetzungen für die Hilfewährung geklärt werden.

Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
ten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie
bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen, die zu-
erst genommen werden müssen, informiert.

Sollten Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, können unter Um-
ständen Hilfen zu Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
ten gewährt werden:

  • Besondere Lebensverhältnisse:
    • keine oder keine ausreichende Wohnung
    • ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
    • gewaltgeprägte Lebensumstände
    • Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
    • vergleichbare nachteilige Umstände
  • Soziale Schwierigkeiten:
    • Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
    • Finden eines Arbeitsplatzes
    • Erhalt eines Arbeitsplatzes
    • familiäre oder andere soziale Beziehungen
    • Straffälligkeit

SolltenSiediese Voraussetzungen erfüllen und keine anderen Leis-
tungen möglich sein, können Sie beispielsweise folgende Leistun-
gen bekommen
:

  • Beratung und persönliche Betreuung, auch für Angehörige
  • Maßnahmen zur Beschaffungund Erhaltung einer Woh-
    nung
  • Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes
  • Hilfen zur Schul-beziehungsweise Berufsausbildung
  • Geld-und Sachleistungen sind möglich, z.B. Krankenkas-
    senbeiträge, Bekleidungsbeihilfe oder ein Taschengeld bei
    stationärer Unterbringung

Kurztext

  • Beratung zur Inanspruchnahme von Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Bei besonderen Lebensverhältnissen und sozialen Schwie-
    rigkeiten können etwaige Leistungen zur Unterstützung er-
    bracht werden
  • DieBeratung zeigt mögliche Unterstützungsangebote im
    Rahmen der Hilfe zur Überwindung von besonderen sozia-
    len Schwierigkeiten nach dem SGB XII auf
  • Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
    ten können nur nachrangig gewährt werden
  • Daher werden auch weitere mögliche Unterstützungsleis-
    tungen im Rahmen der Beratung aufgeführt

 

Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.

 

  • Um die Beratung zu den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten zu bekommen, muss eine entsprechendeKontaktanfrage gestellt werden.
  • Bei der Beratung können die konkreten Unterstützungsmöglichkeiten besprochen werden.
  • Auch mögliche vorrangige Leistungen können hier besprochen werden.
  • Mögliche Hilfen sindunter anderem: Hilfen zurGesundheit, Hilfe zur Pflege oder Hilfen in sonstigen Lebenslagen
  • Ob die Voraussetzungen der Hilfen zur Überwindung be-sonderer sozialer Schwierigkeiten erfüllt sind, kann im Beratungsgespräch besprochen werden.

Voraussetzungen

Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um die erste Beratung
zu erhalten.Um eine Hilfe zu erhalten, sind Einzelfallentscheidun-
gen notwendig.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Leistung erfolgt ab Antragstellung.

 

Kostenart:kostenlos

 

In der Regel keine Unterlagen erforderlich
Im Einzelfall kann dasSozialamterforderliche Unterlagen anfor-
dern.

  • Personalausweis
  • Krankenversichertenkarte
  • Leistungsbescheide (zum Beispiel Arbeitslosengeld (ALG), Rentenbescheid)

 

Formulare vorhanden:Nein
Schriftform erforderlich:Nein
Formlose Antragsstellung möglich:Ja
Persönliches Erscheinen nötig:Nein

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt folgende Hinweise:
Die Beratung für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten kann auch anonym erfolgen

 

Ansprechpartner

Der Amtsdirektor
Mühlenstraße 8 24361 Groß Wittensee
Tel: +49 4356 9949-0Fax: +49 4356 9949-7000E-Mail: info[at]amt-huettener-berge.deWeb: www.amt-huettener-berge.de

Öffnungszeiten der Amtsverwaltung
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Nebenstelle Owschlag (Bürgerbüro)
Montag von 15:30 bis 17:30 Uhr
Mittwoch von 9:00 bis 11:30 Uhr
Nebenstelle Borgstedt (Bürgerbüro)
Dienstag von 16:00 bis 18:00 Uhr

Herr Andreas Baum

Mitarbeiter Amt Hüttener Berge

FD III - Soziales
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung

Kontakt herunterladen
+49 4356 9949-331
+49 4356 9949-7000
baum[at]amt-huettener-berge.de
Etage: Neubau EG   |   Zimmer: 10

Frau Nadine Eichstädt

Mitarbeiter Amt Hüttener Berge

FD III - Soziales
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung

Kontakt herunterladen
+49 4356 9949-336
+49 4356 9949-7000
eichstaedt[at]amt-huettener-berge.de
Etage: Neubau EG   |   Zimmer: 11

Frau Birte Harder

Mitarbeiter Amt Hüttener Berge

FD III - Soziales
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung

Kontakt herunterladen
+49 4356 9949-337
+49 4356 9949-7000
harder[at]amt-huettener-berge.de
Etage: Neubau EG   |   Zimmer: 13

Frau Grit Reimann

Mitarbeiter Amt Hüttener Berge

FD III - Soziales
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung

Kontakt herunterladen
+49 4356 9949-333
+49 4356 9949-7000
reimann[at]amt-huettener-berge.de
Etage: Neubau EG   |   Zimmer: 11

Frau Anja Volkmann

Mitarbeiter Amt Hüttener Berge

FD III - Soziales
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung

Kontakt herunterladen
+49 4356 9949-332
+49 4356 9949-7000
volkmann[at]amt-huettener-berge.de
Etage: Neubau 1. OG   |   Zimmer: 12

Der Landrat
Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift: Postfach 90524758Rendsburg

Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten gelten für:

Zuwanderung

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen

Aufzug vorhanden: ja

Frau Birte Hundertmark

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Soziales und Eingliederungshilfen
Fachbereich - Soziales, Gesundheit und Infrastruktur

Kontakt herunterladen
+49 4331 202-433
+49 4331 202-184
eingliederungshilfe[at]kreis-rd.de
Etage: 4. OG   |   Zimmer: 412

Neue Dorfstraße 67 a 24782 Büdelsdorf
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-185E-Mail: eingliederungshilfen[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/

Montag bis Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
14:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag
14:00 - 16:00 Uhr

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Kontakt: Mühlenstraße 8 | 24361 Groß Wittensee | 04356/9949-0 | info@amt-huettener-berge.de

Groß Wittensee | Altbau

Amtsdirektor
Gleichstellung
Amtskasse
Breitband
Hauptamt
IT-Service
Kämmerei
KITA / Schule
Personal
Steueramt

Groß Wittensee | Neubau

Bürgerbüro
Sozialamt
Standesamt / Trauzimmer
Sitzungsräume
Bauamt
Ordnungsamt
Archiv
Hausmeister
Bauhof GW

Owschlag (Bürgerbüro)

An der Post 2
24811 Owschlag
Telefon: 0 43 36 / 2 70
oder 0 43 56 / 99 49 - 351

Borgstedt (Bürgerbüro)

Im "Uns Dörpshus"
Rendsburger Str. 20
24794 Borgstedt
Telefon: 0 43 31 / 3 65 78
oder 0 43 56 / 99 49 - 352

Öffnungszeiten

Groß Wittensee

Montag08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr   14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr

 

 

Sozialamt

 

Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Owschlag (Bürgerbüro)

Montag: 15:30 bis 17:30 Uhr
Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr

 

Borgstedt (Bürgerbüro)

Dienstag: 16:00 bis 18:00 Uhr

 

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