BürgerportalKarte

Wenn Sie ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr, des Rettungsdienstes oder des Technischen Hilfswerks sind, können Sie eine besondere Fahrberechtigung zum Fahren der Einsatzfahrzeuge beantragen.

Zum Führen von Einsatzfahrzeugen können Sie eine besondere Fahrberechtigung beantragen.

Sie müssen hierzu ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr, des Rettungsdienstes oder des Technischen Hilfswerks sein.

Mit dieser Berechtigung dürfen Sie Einsatzfahrzeuge bis zu 4,75 Tonnen führen.

Eine Berechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen ist ebenfalls möglich.

Kurztext

  • Fahrberechtigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, des Rettungsdienstes oder des Technischen Hilfswerks.
  • Berechtigung für Einsatzfahrzeuge bis 4,75 Tonnen oder bis 7,5 Tonnen.
  • Voraussetzung ist der Besitz der Fahrerlaubnis für Klasse B seit mindestens 2 Jahren.
  • Eine Abschlussfahrt bei der Fahrschule von mindestens 45 Minuten ist erforderlich.

 

Fahrerlaubnisbehörden der Kreise und kreisfreien Städte

 

  • Der Antrag muss bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes schriftlich oder, soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt werden.
  • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten, erhalten Sie das Formular bei der Führerscheinstelle des Kreises oder der kreisfreien Städte. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag mit den erforderlichen Nachweisen und Unterlagen einreichen.
  • In dem OnlineAntrag können Sie die nötigen Nachweise und Unterlagen hochladen.
  • Sollten Sie der Führerscheinstelle alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt haben, wird Ihnen die Bescheinigung über die Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge vor Ort ausgestellt.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen seit mindestens 2 Jahren die Fahrerlaubnis für die Klasse B.
  • Sie weisen eine Abschlussfahrt bei einer Fahrschule von mindestens 45 Minuten nach.

 

  • Gültiger Führerschein
  • Antrag auf Erteilung einer Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge
  • Bescheinigung über die Befähigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 t/7,5 t

 

  • § 2 Abs. 10 Straßenverkehrsgesetz (StVG),
  • Landesverordnung über die Erteilung von Fahrberechtigungen an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste (Fahrberechtigungsverordnung - FahrbVO),
  • Gesetz zur Bestimmung der zuständigen Behörden für die Erteilung von Fahrberechtigungen an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste (Fahrberechtigungszuständigkeitsgesetz - FZG).

§ 2 Abs. 10 Straßenverkehrsgesetz (StVG)

§ 1 Fahrberechtigungsverordnung (FahrBVO)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

 

Die Fahrberechtigungen dürfen Sie nur im Rahmen der Aufgabenerfüllung der freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste nutzen.

 


Ansprechpartner

Der Landrat
Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift:Kaiserstraße 824768Rendsburg

Frau Silvia Grudda

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen

Kontakt herunterladen
+49 4331 202-1286
+49 4331 202-264
fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage: 5. OG   |   Zimmer: 533

Frau Jessica Hinz

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen

Kontakt herunterladen
+49 4331 202-283
+49 4331 202-264
fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage: 5. OG   |   Zimmer: 515

Frau Cornelia Proplesch

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen

Kontakt herunterladen
+49 4331 202-285
+49 4331 202-264
fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage: 5. OG   |   Zimmer: 517


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Kontakt: Mühlenstraße 8 | 24361 Groß Wittensee | 04356/9949-0 | info@amt-huettener-berge.de

Groß Wittensee | Altbau

Amtsdirektor
Gleichstellung
Amtskasse
Breitband
Hauptamt
IT-Service
Kämmerei
KITA / Schule
Steueramt

Groß Wittensee | Neubau

Bürgerbüro
Sozialamt
Standesamt / Trauzimmer
Sitzungsräume
Bauamt
Ordnungsamt
Personal
Archiv
Hausmeister
Bauhof GW

Owschlag (Bürgerbüro)

An der Post 2
24811 Owschlag
Telefon: 0 43 36 / 2 70
oder 0 43 56 / 99 49 - 351

Borgstedt (Bürgerbüro)

Im "Uns Dörpshus"
Rendsburger Str. 20
24794 Borgstedt
Telefon: 0 43 31 / 3 65 78
oder 0 43 56 / 99 49 - 352

Öffnungszeiten

Groß Wittensee

Montag08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr   14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr

 

 

Sozialamt

Termine im Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Owschlag (Bürgerbüro)

Montag: Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr

Bei den Bürgerbüros in Groß Wittensee und Borgstedt ist keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Borgstedt (Bürgerbüro)

Dienstag: 16:00 bis 18:00 Uhr

(ohne vorherige Terminvereinbarung)