Tierarzneimittel
Für die Überwachung des Tierarzneimittelverkehrs ist das Landeslabor Schleswig-Holstein zuständig.
Beschreibung
Das Arzneimittelgesetz enthält die wichtigsten Bestimmungen zur Herstellung, Zulassung, Abgabe, Anwendung oder auch Einfuhr von Arzneimitteln und somit auch für Tierarzneimittel. Im speziellen werden die Arzneimittel geregelt, die bei solchen Tieren zur Anwendung kommen, die der Lebensmittelgewinnung dienen (unter anderem Fleisch, Milch, Eier).
Das Landeslabor Schleswig-Holstein ist die zuständige Überwachungsbehörde des Tierarzneimittelverkehrs in Tierärztlichen Hausapotheken, bei Tierhaltern, Tierheilpraktikern, dem Einzelhandel außerhalb von Apotheken und bei Herstellern von Fütterungsarzneimitteln. Außerdem gehört die Überwachung des Heilmittelwerbegesetzes zu seinen Aufgaben, sofern es sich um Arzneimittel handelt, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind.
Zuständigkeit
An das Landeslabor Schleswig-Holstein.
Fristen
In einigen Fällen müssen Fristen beachtet werden. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Kosten
In manchen Fällen können Gebühren anfallen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Entsprechende Formulare finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Tierarzneimittelüberwachung - Tierhalter - Formulare zur staatlichen HIT-Antibiotikadatenbank
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Tierarzneimittelüberwachung - Tierhalter - Informationen zur staatlichen HIT-Antibiotikadatenbank
verwandte Vorgänge
- Amputationen bei Wirbeltieren (§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TierSchG): Anzeige
- Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs beantragen
- Fleischgewinnung / Schlachtung (Tiereinfuhr / Tierausfuhr): Amtstierärztliche Kontrolle
- Fleischgewinnung / Schlachtung: Zulassung
- Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse anmelden
Ansprechpartner
Max-Eyth-Straße 5
24537 Neumünster
Tel: +49 4321 904-600Fax: +49 4321 904-619E-Mail: info[at]lsh.landsh.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein