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Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (bei Halterwechsel)

Wenn Sie ein Fahrzeug kaufen oder übernehmen, das bereits zugelassen ist, müssen Sie dieses unverzüglich auf Ihren Namen ummelden lassen und gegebenenfalls ein neues Kfz-Kennzeichen beantragen.

Möchten Sie ein Kraftfahrzeug kaufen oder übernehmen, das noch auf einen anderen Halter zugelassen ist, muss dieses auf Ihren Namen umgemeldet werden. Sie haben bundesweit die Möglichkeit, die bisherigen Kennzeichen am Fahrzeug beizubehalten.

Die Ummeldung Ihres bereits zugelassenen Kraftfahrzeugs müssen Sie unverzüglich in der örtlichen Zulassungsstelle vornehmen, in deren Bezirk Sie Ihren:

  • Hauptwohnsitz,
  • Betriebssitz oder
  • Ihre Niederlassung haben.

Möchten Sie keinen Gebrauch von der Kennzeichenmitnahme machen, haben Sie auch weiterhin die Option ein neues Kennzeichen zu beantragen. Für ein Wunschkennzeichen fallen zusätzliche Gebühren an.

Hat Ihr Fahrzeug eine Feinstaubplakette, wird diese gegebenenfalls aufgrund neuer Kennzeichen ungültig. Wollen Sie in Umweltzonen fahren und haben keine Ausnahmegenehmigung, sollten Sie bei der Ummeldung auch eine neue Feinstaubplakette beantragen.

Hinweis: Fahrzeuge können auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf:

  • Firmen,
  • Behörden oder
  • Vereine.

Kurztext

  • Kraftfahrzeug Ummeldung bei Halterwechsel
  • bei Kauf oder Übernahme eines Kraftfahrzeugs, das bereits zugelassen ist, muss dieses auf den Namen des neuen Halters umgemeldet werden
  • Ummeldung muss unverzüglich bei der örtlich zuständigen Zulassungsstelle erfolgen
  • bei Ummeldung mit Halterwechsel besteht bundesweit die Möglichkeit der Kennzeichenmitnahme
  • Alternativ kann auch ein neues Kennzeichen beantragt werden
  • Feinstaubplakette wird bei neuem Kennzeichen ungültig und muss neu beantragt werden
  • Antragsteller darf keine Zahlungsrückstände aus vorhergegangenen Zulassungsverfahren aufweisen
  • Antragsteller darf keine Kfz-Steuerschulden von mehr als EUR 5 aufweisen
  • Antragstellung persönlich und per Onlineverfahren möglich
  • Verfahren ist kostenpflichtig
  • zuständig: örtliche Zulassungsbehörde

 

Die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben.

Behördenfinder Deutschland

Zuständige Stelle

Die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben.

 

Die Ummeldung (bei Halterwechsel) können Sie online oder persönlich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

Persönliche Antragstellung:

  • Informieren Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde, ob ein Formular zum Download verfügbar ist. Fragen Sie nach, welche Unterlagen Sie für das Verfahren benötigen.
  • Gehen Sie mit dem ausgefüllten Formular sowie den erforderlichen Unterlagen zu Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde.
  • Möchten Sie das bisherige Kennzeichen am Fahrzeug behalten, können Sie dies bundesweit tun. Möchten Sie keinen Gebrauch von der Kennzeichenmitnahme machen, können Sie auch weiterhin ein Wunschkennzeichen beantragen.
    • Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichenschilder benötigen, können Sie sich an private Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde
  • Bei der Zuteilung eines neuen Kennzeichens bringt die Zulassungsbehörde die Plakette (Hauptuntersuchung und neue Stempelplakette) auf Ihrem neuen Kennzeichen an.
  • Hat Ihr Fahrzeug eine Feinstaubplakette, wird sie aufgrund neuer Kennzeichen ungültig. Wollen Sie in Umweltzonen fahren und haben keine Ausnahmegenehmigung, sollten Sie bei der Ummeldung auch eine neue Feinstaubplakette beantragen.

Onlineverfahren:

  • Rufen Sie das Online-Portal Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde auf.
  • Identifizieren Sie sich dort mit Ihrem neuen elektronischen Personalausweis (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.
  • Geben Sie die notwendigen Daten in die Antragsmaske des Portals ein.
  • Bezahlen Sie die Gebühren mittels dem e-Payment-System (Zahlungsmittel je nach zuständiger Zulassungsbehörde unterschiedlich).
  • Sofern bisherige Kennzeichen beibehalten werden:
    • Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
    • Der Zulassungsbescheid wird sofort online bereitgestellt und kann innerhalb von 30 Minuten abgerufen werden.
    • Ihr Fahrzeug ist mit dem Abruf des Zulassungsbescheides umgemeldet. Sie können es in Betrieb nehmen.
    • Drucken Sie den Zulassungsbescheid aus und führen Sie diesen in Ihrem Fahrzeug bis zum Erhalt der Zulassungsbescheinigung Teil I mit.
    • Die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie ein Informationsschreiben erhalten Sie von Ihrer Zulassungsbehörde per Post.
  • Sofern neue Kennzeichen beantragt werden:
    • Der Antrag wird durch eine Sacharbeiterin oder einen Sacharbeiter geprüft.
    • Zulassungsbescheid sowie Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, die Stempelplakettenträger und der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen erhalten Sie von der Zulassungsbehörde per Post.
    • Ihr Fahrzeug ist damit umgemeldet. Nach Erhalt der Zulassungsdokumente können Sie das Fahrzeug in Betrieb nehmen.

Voraussetzungen

  • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von EUR 5 oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.

Hinweis: Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese Vollmacht muss auch Ihr Einverständnis enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen von Ihnen informieren darf.

Welche Fristen muss ich beachten?

Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs: Unverzüglich

Bearbeitungsdauer

In der Regel keine

 

Je nach Umfang des Zulassungsvorgangs unterschiedlich (für Wunschkennzeichen fallen beispielsweise zusätzliche Kosten an).

 

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Ihrer letzten Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
  • Prüfbericht über die letzte Hauptuntersuchung, zum Beispiel TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP

Achtung: Sie müssen in der Regel weitere Unterlagen vorlegen. Die erforderlichen Unterlagen zur Ummeldung mit Halterwechsel unterscheiden sich je nach Bundesland. Bitte fragen Sie diesbezüglich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde nach.

 

Formulare: erhalten Sie von Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde

Onlineverfahren möglich: ja, über das Online-Portal der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

 

Ansprechpartner

Der Landrat
Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift: Postfach 90524758Rendsburg

Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten gelten für:

Zuwanderung

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen

Aufzug vorhanden: ja

Frau Nicole Biermann

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Umwelt und Ordnung

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+49 4331 202-651
+49 4331 202-205
zulassungsbehoerde1[at]kreis-rd.de
Etage: EG   |   Zimmer: 64.5

Frau Anja Dieckmann

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Umwelt und Ordnung

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+49 4331 202-650
+49 4331 202-205
zulassungsbehoerde1[at]kreis-rd.de
Etage: EG   |   Zimmer: 64.5

Frau Janine Dieckmann

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Umwelt und Ordnung

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+49 4331 202-656
+49 4331 202-205
zulassungsbehoerde1[at]kreis-rd.de
Etage: EG   |   Zimmer: 64.8

Frau Karin Krabbenhöft

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Umwelt und Ordnung

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+49 4331 202-655
+49 4331 202-205
zulassungsbehoerde1[at]kreis-rd.de
Etage: EG   |   Zimmer: 64.8

Herr Mario Kretschmann

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Umwelt und Ordnung

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+49 4331 202-646
+49 4331 202-205
zulassungsbehoerde1[at]kreis-rd.de
Etage: EG   |   Zimmer: 64.4

Frau Jutta Kuhr

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Umwelt und Ordnung

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+49 4331 202-647
+49 4331 202-205
zulassungsbehoerde1[at]kreis-rd.de
Etage: EG   |   Zimmer: 64.4

Frau Sonja Rathje

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Umwelt und Ordnung

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+49 4331 202-677
+49 4331 202-205
zulassungsbehoerde1[at]kreis-rd.de
Etage: EG   |   Zimmer: 64.3

Teichkoppel 72 24161 Altenholz
Tel: +49 431 320979-26Fax: +49 431 320979-22E-Mail: zulassungsbehoerde3[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/

Mo., Do.
07:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:00 Uhr
Di.
07:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr
Mi. geschlossen
Fr.
07:00 - 11:00 Uhr

Rendsburger Straße 109 24340 Eckernförde
Tel: +49 4351 66676-0Fax: +49 4351 66676-29E-Mail: zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/

Mo 8.00-12.00 Uhr;
Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr;
Mi 8.00-12.00 Uhr;
Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr;
Fr 8.00-12.00 Uhr

Frau Manuela Meyer

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde

Fachdienst

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+49 4351 66676-13
+49 4351 66676-29
zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.de
Zimmer: 2

Frau Ulrike Mühlenbeck

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde

Fachdienst

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+49 4351 66676-12
+49 4351 66676-29
zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.de
Zimmer: 2

Frau Silke Ost

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde

Fachdienst

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+49 4351 66676-10
+49 4351 66676-29
zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.de
Zimmer: 3

Frau Yvonne Winzer

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde

Fachdienst

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+49 4351 66676-14
+49 4351 66676-29
zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.de
Zimmer: 4

Am Markt 17 24594 Hohenwestedt
Tel: +49 4871 36-5312Fax: +49 4871 36-536E-Mail: zulassungsbehoerde4[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/

Postanschrift: Postfach 90524758Rendsburg

Zutritt nur nach telefonischer Terminvereinbarung!

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00-11:00 Uhr

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Kontakt: Mühlenstraße 8 | 24361 Groß Wittensee | 04356/9949-0 | info@amt-huettener-berge.de

Groß Wittensee | Altbau

Amtsdirektor
Gleichstellung
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Groß Wittensee | Neubau

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An der Post 2
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Telefon: 0 43 36 / 2 70
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Im "Uns Dörpshus"
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24794 Borgstedt
Telefon: 0 43 31 / 3 65 78
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Groß Wittensee

Montag08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr   14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr

 

 

Sozialamt

 

Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Owschlag (Bürgerbüro)

Montag: 15:30 bis 17:30 Uhr
Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr

 

Borgstedt (Bürgerbüro)

Dienstag: 16:00 bis 18:00 Uhr