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Volkshochschule

Volkshochschulen sind öffentliche Einrichtungen der Erwachsenenbildung.Selbstverständnis der VHS

Volkshochschulen (VHS) sind öffentliche Einrichtungen der Erwachsenenbildung auf kommunaler Ebene und leisten einen Beitrag für das lebensbegleitende Lernen von Erwachsenen.

Die Volkshochschulen handeln im öffentlichen Auftrag und sind weder ideologischen noch kommerziellen Interessen unterworfen. Als eigenständiger Teil des Bildungswesens kooperieren sie mit den verschiedensten Trägern, um die inhaltliche Orientierung ihrer Angebote mit den Zielen der Erwachsenenbildung zu verbinden und leisten in diesem Sinne einen bedeutenden Beitrag für die soziale, geistige und kulturelle Entfaltung der Bürgerinnen und Bürger.

Die Volkshochschulen in Schleswig-Holstein bieten ein flächendeckendes Angebot allgemeiner, politischer, kultureller und beruflicher Bildung beispielsweise in Form von Vorträgen, Kursen, Seminaren, Workshops, Arbeitsgemeinschaften, Gesprächskreisen zur Allgemein- oder Weiterbildung an. Das VHS-Bildungsangebot umfasst die Grundbereiche beruflicher Qualifizierung, Vorbereitung auf Schulabschlüsse, Geschichte, Politik, Psychologie, Philosophie, Kunst, Länder- und Heimatkunde, Naturwissenschaft, Technik, künstlerisches und handwerkliches Gestalten, Sprachen, Hauswirtschaft sowie Gesundheitsbildung.

 

  • An die Volkshochschule (VHS) oder
  • an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk sich die VHS befindet.

 

Genaue Auskunft hierüber erteilt die VHS.
In der Regel können Sie gegebenfalls einzuhaltene Fristen auch den Programmen der VHS entnehmen.

 

Über die Höhe der Gebühren erteilt die jeweilige VHS Auskunft.
In der Regel können Sie die Gebühr auch den Programmen der VHS entnehmen.

 

Weitere Informationen finden Sie beim Landesverband der Volkshochschulen Schleswig-Holstein e. V. (VHS SH e. V. ) und beim Verband Deutscher Volkshochschulen.

VHS SH e. V.

Deutscher Volkshochschul-Verband

 

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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