Wettbewerbsstreitigkeiten Einigungsstelle
Wettbewerbsstreitigkeiten Einigungsstelle
Zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten ist bei den Industrie- und Handelskammern eine Einigungsstelle eingerichtet.
Die Einigungsstelle zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten ist ein bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) eingerichtetes Forum, das in Wettbewerbsstreitigkeiten zwischen den Parteien eine gütliche Einigung herbeiführen soll.
Sie tagt mit einem erfahrenen Wettbewerbsjuristen und zwei Kaufleuten gemeinsam mit den Kontrahenten. Im Rundgespräch wird der Sachverhalt unter Moderation des Vorsitzenden diskutiert. Die unterschiedlichen Bewertungen werden erörtert und die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sowie die Rechtssprechung dazu besprochen.
Anders als vor Gericht geschieht dies relativ formlos und nicht öffentlich.
Die Sitzung dauert in der Regel 30 bis 60 Minuten dauern. Am Ende der Verhandlung unterbreitet die Einigungsstelle einen Vergleichsvorschlag, dem die Parteien zustimmen können.
An die Industrie- und Handelskammer (IHK).
Das Verfahren selbst ist kostenfrei.
Die IHK kann jedoch die Erstattung von Auslagen verlangen, die sie als Vergütung oder Entschädigung an die Mitglieder der Einigungsstelle oder Zeugen und Sachverständige zahlt.
Schriftlicher Antrag mit Begründung und gegebenenfalls notwendigen Nachweisen/Belegen.
Was sollte ich noch wissen?
Hemmung der sechsmonatigen Verjährungsfrist nach § 11 UWG.
Zuständig ist die Einigungsstelle für alle Rechtsstreitigkeiten, in denen ein Anspruch aufgrund des UWG geltend gemacht wird, also z.B. wegen unlauterer Werbung, irreführender Werbung, unzulässig vergleichender Werbung oder unzumutbarer Belästigung.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiiten der Industrie- und Handelskammer.
IHK - Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten
- Ausübungsberechtigung für ein weiteres zulassungspflichtiges Handwerk beantragen
- Fahrschule: Zweigstellenerlaubnis
- Vermittlungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und ihren Auftraggebern
- Zulassung als Sachverständiger für Gegenproben beantragen
- Zulässigkeit von Vorhaben
Ansprechpartner
Bergstraße 2
24103 Kiel
Tel: +49 431 5194-0Fax: +49 431 5194-234E-Mail: infothek[at]kiel.ihk.deWeb: www.ihk.de/schleswig-holstein/
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein