Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
Bürgerportal Karte

Wirtschaftsprüferin / Wirtschaftsprüfer: Wiederbestellung

Ein ehemaliger Wirtschaftsprüfer kann unter bestimmten Voraussetzungen wiederbestellt werden.

Die Bestellung als Wirtschaftsprüfer erlischt durch

  • Tod,
  • Verzicht oder
  • rechtskräftige Ausschließung aus dem Beruf.

Ein ehemaliger Wirtschaftsprüfer kann wiederbestellt werden, wenn

  • die Bestellung aufgrund von Verzicht erloschen ist;
  • die rechtskräftige Ausschließung aus dem Beruf im Gnadenwege aufgehoben worden ist oder seit der rechtskräftigen Ausschließung mindestens acht Jahre vergangen sind;
  • die Bestellung zurückgenommen oder widerrufen ist und die Gründe, die für die Rücknahme oder den Widerruf maßgeblich gewesen sind, nicht mehr bestehen.

Eine erneute Prüfung als Wirtschaftsprüfer ist nicht notwendig. Die zuständige Stelle kann allerdings im Einzelfall anordnen, dass sich der Bewerber / die Bewerberin der Prüfung oder Prüfungsteilen zu unterziehen hat, wenn die pflichtgemäße Ausübung des Berufes sonst nicht gewährleistet erscheint.

Die Wiederbestellung ist zu versagen, wenn die Voraussetzungen für die Wiederbestellung nicht vorliegen.

 

An die Wirtschaftsprüferkammer.

 

Keine

 

Für alle Zulassungs- und Prüfungsverfahren und für erfolglose Widerspruchsverfahren sind Gebühren zu zahlen. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

  • § 23 Wirtschaftsprüferordnung (WiPrO),
  • Gebührenordnung der Wirtschaftsprüferkammer.

§ 23 WiPrO

Gebührenordnung der Wirtschaftsprüferkammer

 

Der Antrag muss schriftlich gestellt werden. Das Antragsformular finden Sie auf den Internetseiten der Wirtschaftsprüferkammer.

Antrag auf Wiederbestellung

 

Ansprechpartner

Deliusstraße 10 24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung

Rauchstraße 26 10787 Berlin, Stadt
Tel: +49 30 726161-0Fax: +49 30 726161-212Web: www.wpk.de

Postanschrift: Postfach 30188210746Berlin, Stadt

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Kontakt: Mühlenstraße 8 | 24361 Groß Wittensee | 04356/9949-0 | info@amt-huettener-berge.de

Groß Wittensee | Altbau

Amtsdirektor
Gleichstellung
Amtskasse
Breitband
Hauptamt
IT-Service
Kämmerei
KITA / Schule
Personal
Steueramt

Groß Wittensee | Neubau

Bürgerbüro
Sozialamt
Standesamt / Trauzimmer
Sitzungsräume
Bauamt
Ordnungsamt
Archiv
Hausmeister
Bauhof GW

Owschlag (Bürgerbüro)

An der Post 2
24811 Owschlag
Telefon: 0 43 36 / 2 70
oder 0 43 56 / 99 49 - 351

Borgstedt (Bürgerbüro)

Im "Uns Dörpshus"
Rendsburger Str. 20
24794 Borgstedt
Telefon: 0 43 31 / 3 65 78
oder 0 43 56 / 99 49 - 352

Öffnungszeiten

Groß Wittensee

Montag08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr   14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr

 

 

Sozialamt

 

Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Owschlag (Bürgerbüro)

Montag: 15:30 bis 17:30 Uhr
Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr

 

Borgstedt (Bürgerbüro)

Dienstag: 16:00 bis 18:00 Uhr