Geräte- und Produktsicherheit: Anerkennung von Überwachungsstellen
Geräte- und Produktsicherheit: Anerkennung von Überwachungsstellen
Überwachungs-, Prüf- oder Zertifizierungsstellen, die die Sicherheit von Geräten, Maschinen und Anlagen überprüfen und zertifizieren, benötigen eine Anerkennung.
Überwachungs-, Prüf- oder Zertifizierungsstellen, die die Sicherheit von Geräten, Maschinen und Anlagen überprüfen und zertifizieren, müssen von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) anerkannt werden.
Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMAS).
Keine
Die Zulassung ist gebührenpflichtig. Auskunft hierüber erteilt die ZLS.
Informationen zu erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie auf den Internetseiten der ZLS.
Die ZLS überwacht auch die Einhaltung der Anforderungen an eine zugelassene Stelle.
- Abwasser: Kleinkläranlagen - Aufsicht / Erlaubnis
- Anerkennung einer Ausbildungsstätte für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung im Güterkraft- und Personenverkehr beantragen
- Hausschlachtungen
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
- Walderzeugnisse: Gewerbliches Sammeln - Erlaubnis
Ansprechpartner
Deliusstraße 10
							24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
 
			
		
	 Geräte- und Produktsicherheit: Anerkennung von Überwachungsstellen (Antragsassistent)
																									Geräte- und Produktsicherheit: Anerkennung von Überwachungsstellen (Antragsassistent)