1. Änderungsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Errichtung eines Zweckverbands zwischen den Ämtern Dänischenhagen, Dänischer Wohld und Hüttener Berge
1. Änderungsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Errichtung eines Zweckverbands zwischen den Ämtern Dänischenhagen, Dänischer Wohld und Hüttener Berge
erlassen am: 16.03.2015 | i.d.F.v.: 26.05.2015 | gültig ab: 01.01.2014
Präambel
Aufgrund eines Antrages der Gemeinde Goosefeld hat die Verbandsversammlung des Breitbandzweckverbandes in ihrer Sitzung vom 22.08.2013 der Beseitigung der Breitbandunterversorgung in der Gemeinde Goosefeld zugestimmt. Der Verbandsvorsteher und die Geschäftsführer wurden gleichzeitig ermächtigt, einen entsprechenden Gestattungsvertrag / Erklärung mit der Gemeinde Goosefeld zu vereinbaren, welche mit Datum vom 19.09.2013 abgeschlossen wurde.
Da es sich hierbei um eine Änderung des Aufgabenumfangs des BZV handelt, ist dieses entsprechend auch in dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Errichtung des Zweckverbands einzubinden und entsprechend zu regeln.
Mit dieser Aufgabenänderung bezweckt der BZV jedoch nicht nur die rechtliche Breitbandunterversorgung in der Gemeinde Goosefeld zu beseitigen, sondern sich insbesondere auch weiterhin über das Verbandsgebiet hinaus bei weiteren Gemeinden die Breitbandversorgung zu übernehmen.
Aufgrund des § 5 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) in der zurzeit geltenden Fassung wird daher zwischen
dem Amt Dänischenhagen, vertreten durch den Amtsvorsteher,
dem Amt Dänischer Wohld, vertreten durch den Amtsdirektor und
dem Amt Hüttener Berge, vertreten durch den Amtsdirektor
folgender 1. Änderungsvertrag zum bestehenden öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Errichtung eines Zweckverbands geschlossen:
§ 1
§ 3 des Vertrages wird künftig wie folgt formuliert:
Der BZV hat die Aufgabe, eine qualitativ hochwertige Breitbandversorgung zu schaffen, bereitzustellen und zu unterhalten, insbesondere durch das Vorhalten einer entsprechenden Leerrohrinfrastruktur sowie die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen an Internetcarrier. Außerhalb des Verbandsgebietes kann der BZV tätig werden, wenn die betroffene Gemeinde ihr Einverständnis erklärt.
Dänischenhagen, 29.05.2015 | | | Gettorf, 29.05.2015 | | | Groß Wittensee, 29.05.2015 |
gez. Sönke-Peter Paulsen | | | gez- Matthias Hannes Meins | | | gez. Andreas Betz |
Amt Dänischenhagen | | | Amt Dänischer Wohld | | | Amt Hüttener Berge |
Der Amtsdirektor | | | Der Amtsdirektor | | | Der Amtsdirektor |