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erlassen am: 13.11.2025 | i.d.F.v.: 13.11.2025 | gültig ab: 15.11.2025

Aufgrund des § 73 des Schulgesetzes in Verbindung mit 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 18 der Amtsordnung sowie des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 13.11.2025 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:


§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

Und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge
erhöht um EUR vermindert um EUR gegenüber bisher EUR nunmehr festgesetzt auf EUR
1. im Ergebnisplan der
Gesamtbetrag der Erträge 126.000 0 1.402.300 1.528.300
Gesamtbetrag der Aufwendungen 126.000 0 1.402.300 1.528.300
Jahresüberschuss 0 0 0 0
Jahresfehlbetrag 0 0 0 0
2. im Finanzplan der
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 141.300 0 1.363.500 1.504.800
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 118.800 0 1.342.700 1.443.100
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 0 0 18.400 18.400
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 0 0 1.216.100 1.216.100

festgesetzt.


§ 2

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher 1.300.000 € auf 1.300.000 €
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher 0 € auf unverändert 0 €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite von bisher 0 € auf unverändert 0 €
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen von bisher 4,32 auf 4,59

§ 3

Die Verbandsumlage wird von bisher 1.187.200 € um 100.200 € auf nunmehr 1.287.400 € erhöht.

Die Investitionsumlage beträgt unverändert 16.100 €.


§ 4

- unverändert -


Ascheffel, 13.11.2025

gez. Harder

Schulverbandsvorsteher


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