Gebührensatzung zur Benutzungsordnung über die Benutzung der Turnhalle des Schulverbandes Borgstedt
Gebührensatzung zur Benutzungsordnung über die Benutzung der Turnhalle des Schulverbandes Borgstedt
erlassen am: 07.03.2016 | i.d.F.v.: 18.04.2016 | gültig ab: 01.07.2016 | Bekanntmachung am: 18.04.2016
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der derzeit gültigen Fassung und der §§ 1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Schleswig-Holstein in der derzeit gültigen Fassung und des § 11 der Benutzungsordnung über die Benutzung der Turnhalle des Schulverbandes Borgstedt wird nach Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung des Schulverbandes Borgstedt vom 07.03.2016 folgende Satzung erlassen:
§ 1
Für die Benutzung der Turnhalle des Schulverbandes Borgstedt werden folgende Gebühren erhoben:
von Kindergärten und Kindertagesstätten im Bereich des Schulverbandes Borgstedt je vereinbarte Stunde | 5,00 € |
von Verbänden und Vereinen im Bereich des Schulverbandes Borgstedt für die Benutzung durch Kinder und Jugendliche je vereinbarte Stunde | 7,50 € |
von Verbänden und Vereinen im Bereich des Schulverbandes Borgstedt für die Benutzung durch Erwachsene je vereinbarte Stunde | 10,00 € |
von Verbänden und Vereinen außerhalb des Schulverbandes Borgstedt je vereinbarte Stunde | 15,00 € |
§ 2
Wenn Veranstaltungen durchgeführt werden, bei denen von den Besuchern ein Entgelt erhoben wird, so sind 10 % der Gesamteinnahmen als Benutzungsgebühren an den Schulverband abzuführen.
§ 3
Bei Vorliegen besonderer Verhältnisse kann auf Antrag die festgesetzte Gebühr ermäßigt, gestundet oder erlassen werden.
Diese Satzung tritt ab 01.07.2016 in Kraft
23794 Borgstedt, den 18.04.2016
SCHULVERBAND BORGSTEDT
Torsten Jürgens-Wichmann
- Schulverbandsvorsteher -